Hallo,
unser Arbeitgeber hat erklärt, daß der bisherige Beauftragte des Arbeitgebers nach §98 SgB IX diese Funktion nicht mehr ausübt.
Auf Rückfrage wurde mir (SBV) mitgeteilt, daß kein neuer Beauftragter benannt werden würde, da man in anderen Betrieben auch ohne einen solchen auskommen würde.

Ich selbst lege aber Wert darauf, daß ich einen solchen Ansprechpartner und verantwortlichen benannt bekomme, damit ich meine Informations und Anhöhrungsrechte besser durchsetzen kann.
Mir ist schon klar, daß ich, wenn der AG nicht einlenkt eine Anwalt hinzu ziehen muss. Mich würde aber interessieren it welchen Mitten ich die Benennung erzwingen kann.