Erstellt am 11.11.2010 um 09:34 Uhr von Hannelore
Wie kommst Du darauf? Hast Du einmal die hier jeweils geltende Gesetz gelesen?
Klar ist aber, schließt ein Betrieb müssen alle gehen, der AG muss nicht den Betrieb weiter offen halten weil es geschütze AN gibt.
Erstellt am 11.11.2010 um 09:49 Uhr von Lolly
Hallo Hannelore,
es ist klar, dass deswegen der Betrieb nicht weiter läuft, aber gewisse Kündigungszeiten müssen eingehalten werden, auch bei einer Betriebsänderung gem. §111 BetrVG.
Bei Teilbetriebsschließungen könnte das aber anders aussehen, weil man evtl. die Personen mit Sonderkündigungsschutz auf andere Positionen bringen könnte.
Ein Blick ins KSchG §15 lässt mich nur leider nicht schlauer werden, denn ich verstehe das so, dass die Sonderkündigungszeiten (bei BR's 12 Monate) dann entfallen und nur die gesetzl. oder tarifvertragl. gelten...? Bei Schwangeren und Schwerbehinderten müsste dann nur das jeweilige Amt zustimmen.
Danke.
Lolly
Erstellt am 11.11.2010 um 11:39 Uhr von sanifair
Wenn der betrieb schließt geben die Behörden meistens die Genehmigung
Beim BR ist es ein wichtiger Grund. Aber der BR schliest mit ab