Erstellt am 06.11.2010 um 15:36 Uhr von Hannelore
DerAusenseiter
>> Wenn nicht ,was kann man dagegen tun ?
Also auf keinen Fall solche Beiträge schreiben, denn....
Dieser Beitrag ist eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt und kann Dir daher sehr großer Ärger einbringen (Strafbefehl) da Du hier einen im Web angreifst mit Namen und Adresse. Der Anbieter dieser Seite, als WAF müsste der Staatsanwaltschaft auf Antrag Deine Daten bekannt geben. Also nichts mit anonym!
Erstellt am 06.11.2010 um 15:41 Uhr von Pandabeer
Das verstösst zwar gegen forumsregeln wird aber nur strafbar wenn es nichtvstimmt was hier steht
Immer diese juristischen Tipps mit gepflegtem Laienwissem
Erstellt am 06.11.2010 um 15:46 Uhr von DrHouse
Ich denke, es ist ein Fake. So dumm kann niemand sein.
Oder doch?????????
Erstellt am 06.11.2010 um 15:47 Uhr von nicoline
DrHouse
Es gibt nichts, was es nicht gibt!
Erstellt am 06.11.2010 um 15:54 Uhr von Hannelore
Pandabeer
>>> wird aber nur strafbar wenn es nichtvstimmt was hier steht
Nein selbst wenn ein Gericht es als zutreffend z.B. in einem Klageverfahren anerkannt habe, darf man soche Daten eben nicht ins Web stellen. Ehrverletzende und Verstoß gegen den Datenschutz. Nicht umsonst sind Medien bei Veröffentlichungen immer sehr vorsichtig und drucken i.d.R. nur Anfangsbuchstaben des Namens und auf keinen Fall die Adresse.
Erstellt am 06.11.2010 um 16:25 Uhr von Pandabeer
Genau deswegen sitzen alle bildredakteure im Knast. Kopfschütteln ist angesagt!
Erstellt am 06.11.2010 um 17:35 Uhr von ridgeback
http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/Datenschutz.php
Erstellt am 07.11.2010 um 00:55 Uhr von Pandabeer
Schöner Hinweis! Danke! Aber schon mal das Gesetz gelesen? Es ist keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit!
Da macht sich keiner der staatsanwälte ran. Die haben genug richtige Sachen zu vergolgen. Man darf nie vergessen das OWis nur dem Opportunitätsprinzip unterliegen
Erstellt am 07.11.2010 um 12:22 Uhr von Hannelore
Pandabeer
übele Nachrede, Verleumnung und sonstige Verletzungen von Persönlichkeitsrechten wie auch Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sind aber ganz sicher mehr als eine Ordnungswidrigkeit!
derAusenseiter
Hast nun ja diese angreifbaren Daten in Deinem Beitrag gelöscht, könnte aber zu spät sein, denn deas Web vergisst so schnell nicht und vielleicht hat das BRM ja auch mitgelesen und den Inhaöt der Webseite dann für seinen Anwalt gespeichert. Damit wäre das Löschen nun zwar ein kleines Plus für Dich aber würde den vorher geschaffenen Sachverhalt nicht aufheben.
Erstellt am 07.11.2010 um 15:14 Uhr von Pandabeer
Da sieht man mal wieder wieviel Quatsch du in die Welt setzt! Die ehrschutzdelikte greifen nur wenn es nicht stimmt was hier geschrieben wurde. Habe ich oben ja schon mal angebracht. Persönlichkeitsrechte sind ansonsten keine Sache für den Staatsanwalt sondern vielleicht was für die zivilgerichtsbarkeit also vielleicht Schadensersatz. Und das BDSG ist eindeutig was strafbar und was eine OWi ist.