Erstellt am 08.10.2021 um 10:21 Uhr von wdliss
§87 Abs.1 Punkt 5 BetrVG:
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
(...)
5.
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Da seid ihr voll in der Mitbestimmung!
Erstellt am 08.10.2021 um 10:28 Uhr von BMG1974
können wir unterbinden das er von 3 auf 2 MA pro Woche geht? Mit 3 MA wurde in der Vergangenheit immer geplant und ist im Rest des Jahres auch so,nur eben diese 8 Wochen nicht. Das finden die Teamleiter und Wir nicht ok, aber unserer AG sagt das er das so machen darf!
Erstellt am 08.10.2021 um 10:37 Uhr von ganther
ihr seid in der Mitbestimmung. Steht ja davor. Also MBR gegenüber AG geltend machen. Ob ihr es verhindern könnt? Kommt darauf an. Wenn ihr nicht zustimmt geht es ggf. in die Einigungsstelle und da benötigt man auch als BR Argumente um die/ Vorsitzende(n) zu überzeugen...
Erstellt am 08.10.2021 um 11:04 Uhr von celestro
Man muss halt die Argumente beider Seiten gegeneinander abwägen. Was sind das denn für Wochen und um welche Sparte geht es? Das im Einzelhandel vor Weihnachten mehr Personal da sein muss, ist z.B. wohl ziemlich einleuchtend.
Erstellt am 08.10.2021 um 11:08 Uhr von Kjarrigan
In einer Abteilung mit 27 !! MA dürfen in 8 Wochen des Jahres (wo besonders viel los ist?)
nur 2 MA im Urlaub sein?
Der AG hat mit dem BR über solche Dinge zu reden und kann mit dem BR Urlaubsgrundsätze vereinbaren. Wird man sich nicht einig entschiedet die Einigungsstelle.
Was macht der AG denn wenn noch jemand krank wird - auch dann muss er Lösungen z.B. Leiharbeit / Aushilfen finden. Warum sind die 8 Wochen dann plötzlich so wichtig?
Der AG hat die Urlaubswünsche der MA zu berücksichtigen. Ob seine Interessen / Befürchtungen jetzt höher zu gewichten sind kann von hier aus schwer beurteilt werden.
Erstellt am 08.10.2021 um 12:01 Uhr von BMG1974
Wir sind im Groß/Außenhandel tätig, es geht um die Tabakabteilung bei uns.Die Wochen sind Osterferien, Himmelfahrt, Pfingsten und 3. sowie 31.Oktober.Unser AG würde 3 MA gewähren, wenn der BR vorab sein OK gibt für Leiharbeiter in diesem Zeitraum. Was wir den evtl. nächsten BR nicht aufs Auge drücken wollen so eine Vorabregelung.
Erstellt am 08.10.2021 um 12:22 Uhr von §§reiter
Zitat von BMG1974:
"Unser AG würde 3 MA gewähren, wenn der BR vorab sein OK gibt für Leiharbeiter in diesem Zeitraum. Was wir den evtl. nächsten BR nicht aufs Auge drücken wollen so eine Vorabregelung."
Dafür habe ich jetzt wenig Verständnis. Wenn Ihr jetzt eine BV zu den Urlaubsgrundsätzen macht und in dieser regelt, dass nur zu diesen Zeiten und nur zum Zweck der Urlaubsgewährung, Leiharbeiter OK sind, habt Ihr doch Euren Job gemacht und den Urlaubsschlüssel so wie gewünscht erhalten. Wenn der nächste BR diesbezüglich andere Vorstellungen hat, kann er die BV ja kündigen und nach seinen Vorstellungen neu verhandeln.
Erstellt am 08.10.2021 um 12:37 Uhr von xyz68
Sind das eventuell die Wochen, in denen ein Feiertag ganz überraschend in die Woche fällt? Nach 2020 und 21, die ja sehr Arbeitgeberfreundliche Feiertage hatten, sind ja im nächsten Jahr auch mal wieder Feiertage auf Wochentage.
Wie hat er es denn dieses Jahr in den Wochen um Ostern und nach Pfingsten gehalten? Und warum geht das mit einen mal nicht mehr?
Ihr seid bei den Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung. Wenn der Arbeitgeber also etwas ändern möchte, muss er es euch erklären und entsprechende Argumente bringen, was jetzt anders ist.
Erstellt am 08.10.2021 um 12:37 Uhr von BMG1974
Wir möchten ja keine BV abschließen, da wie am Standort circa 500 MA haben und einige immer als Aushilfe um dieser Zeit bereit standen. Das will jedoch der andere Abteilungsleiter nicht sehr seine Leute dafür abzuziehen. Was auch verständlich ist! Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit dem NL und beräuchte halt was an die Hand wie wir wieder von 2 auf 3 Urlaubern kommen in den Wochen.
Erstellt am 08.10.2021 um 14:19 Uhr von celestro
"Wir möchten ja keine BV abschließen, da wie am Standort circa 500 MA haben und einige immer als Aushilfe um dieser Zeit bereit standen. Das will jedoch der andere Abteilungsleiter nicht sehr seine Leute dafür abzuziehen. Was auch verständlich ist!"
Das der Abteilungsleiter nicht bereit ist, sich mehrmals im Jahr die Leute abziehen zu lassen ist verständlich, ja.
Die Weigerung des Br, hier eine konstruktive Lösung zu finden und sich dann halt auf diese BV einzulassen aber (jedenfalls mMn) NICHT!
Es gibt ein Problem und das muss gelöst werden. Der AG macht hier mMn ein attraktives Angebot. Ist aber natürlich nur meine Sichtweise, ohne die Details bei Euch zu kennen.
Würde ich als MA davon hören, das "mein" BR so agiert wie ihr, würde ich ihm ganz gewaltig in den Arsch treten. Sich einfach nur hinzustellen und eine Regelung die der AG anbietet abzulehnen, ist mMn keine vernünftige BR-Arbeit.
P.S. Also das ist nicht böse gemeint und basiert nur auf den vorhandenen Informationen.