Erstellt am 29.10.2010 um 18:29 Uhr von wahlvst
Das hatten wir doch diese Tage erst!!!
Als BR Beschluss fassen und Anwalt einbinden. Weiter Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht! Auch sich einmal mit der Steuerfahn dung in Verbindung setzen, wenn hier "schwar" gelder fließen, also Sozialbeiträge zund Steuern verkürzt werden.
>> am sonntag wollen wir auf der matte stehen und kontrollieren, was müssen wir beachten???
Das ihr beim Betreten des Gebäudes die türen öffnet ;-) , was soll da zu beachten sein, sonst?
Erstellt am 29.10.2010 um 18:35 Uhr von frageundanwort
also ich wollte wissen, ob wir auf grund der nichtanmeldung die mitarbeiter auffordern können, die firma zu verlassen oder ob wir da zu weit gehen???
ich bin mir nicht sicher in wie weit wir da rechte haben, deshalb diese frage.
Erstellt am 29.10.2010 um 18:47 Uhr von mainpower
Hallo,
das Recht die MA aufzufordern den Betrieb zu verlassen habt Ihr nicht. Ihr könnt aber euere Kollegen aufklären dass das was der AG da tut ungesetzlich ist.
Erstellt am 29.10.2010 um 18:59 Uhr von Lotte
frageundantwort,
wenn Ihr da am Sonntag die Kollegen bei der Arbeit findet, solltet Ihr Montag zum RA gehen und klären, ob Ihr eine einstweilige Verfügung für die nächsten Sonntage erwirken könntet.
Und ich würde dann immer noch eine BetrVers machen und Betriebsöffentlichkeit herstellen. ;-)
Erstellt am 29.10.2010 um 19:06 Uhr von frageundantwort
vielen dank für die tipps;-)
Erstellt am 29.10.2010 um 19:10 Uhr von sueton
Hallo Frageundantwort !
Ich rate Euch dringend,am Sonntag nicht auf der Matte zu stehen!!!
Die Sache ist in anwaltlichen Händen,also erstmal die Füsse stillhalten - auslegbare Friedenspflicht,wenn Ihr so wollt.Gebt dem AG keine neuen Argumente;die alten sprechen m.E. genug für Euch !
Abgesehen davon habt Ihr - wie wir alle - als BR weder exekutive noch gar judikative Gewalt.
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 19:15 Uhr von pfeilenbogen
Sofern der AG die Mitbestimmung bei / für jede einzelne Stunde Mehrarbeit nicht beachtet, solltet ihr einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen gegen den AG per Beschlussverfahren für jeden einzenelnen weiteren verstoß gegen die MB ein ordnungsgeld zu beantragen. Weiter per Beschlussverfahren/ Eilverfahren dem AG die Anordnung/ Annahme von Überstunden zu untersagen sofern die MB nicht beachtet wurde bzw. der BR der Mehrarbeit nicht zugestimmt hat.
Weiter auch Beschlussverfahren das dem AG untersagt wird Sonntagsarbeit ohne MB und ohen Zustimmung der zuständige Aufsichtbehörden anzuordnen und ausführen zu lassen bzw. zu dulden.
Also mehrere Beschlüsse und dannden Anwalt. Dann wird der AG wohl schnell reagieren, da es sein Geld kostet.
Also, sofort Sondersitzung und Beschlüsse fassen. Ggf. vorher schon einmal Kontakt mit dem Anwalt, damit der euch berät, damit die Beschlüsse nicht fehlerhaft erfolgen, das machen Anwälte, denn es geht ja um ihr Geld.
Erstellt am 29.10.2010 um 19:21 Uhr von Hannelore
sueton
Friedenspflicht gibt es im Zusammenhang mit TV/ Gewerkschaft. Der BR darf selbstverständlich Sonntags in den Betrieb um zu sehen ob der AG gegen die MB und Genehmigung von Sonntagsarbeit verstößt.
Aber ja, wenn man einen Anwalt eingebunden hat spricht man sich mit dem ab.
Hallo Frageundantwort !
OIhr solltet sofort Beschüsse fassen und BRM schulen, also auf die entsprechenden Seminare zum Thema Arbeitsrecht und ggf. Speziel die Themen MB/Arbeitszeit/ ArbZG sendne.
Erstellt am 29.10.2010 um 19:41 Uhr von sueton
@Hannelore Ich grüsse Dich !
Friedenspflicht gibt es im Streikrecht,soviel erstmal.Deswegen habe ich ja auch 'auslegbar' geschrieben!Der BR darf im Betrieb wann und wo er will hin;habe ich das bestritten?Nein.
Hallo Pfeilenbogen !
Frageundantwort schreibt,daß Montag der Anwaltstermin ist.... ich glaube nicht,daß in diesem Stadium mehrere Beschlüsse nützlich sind !
Und nochmal: Eine - wie auch immer geartete - Eskalation am Sonntag ist erst recht nicht nützlich.
Diese Situation geht schon über längere Zeit,da kommt es auf zwei Tage nicht wirklich an.
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 20:09 Uhr von pfeilenbogen
sueton
Doch gerade dann die Beschlüsse ggf. noch vorher fassen, dann kann man sie gleich zum Anwalt mitnehmen und diesen dann loslegen lassen.
Erstellt am 29.10.2010 um 20:16 Uhr von sueton
Hallo Pfeilenbogen !
Womit soll er denn loslegen ? Wenn die Sonntagsarbeit nicht genehmigt wurde,gibt es schon einen Beschluss!
O.k.wenn die Strategie darauf beruht,den AG mit Beschlüssen zuzutexten - ob der Anwalt das auch so sieht...
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 20:52 Uhr von rainerw
@pfeilenbogen
Ich pflichte sueton da bei.
Max. 2 Beschlüsse. Einmal einen zwecks einstweiliger Verfügung. Und einmal einen den Rechtsanwalt im gesamten Umfang bezüglich Gesetz und Pflichtverstoss der Sonntagsarbeit.
Erstellt am 29.10.2010 um 21:23 Uhr von frageundantwort
ich danke euch!
mit der sonntagsarbeit bin ich mir nicht so sicher, weil wir es offiziell noch nicht beweisen können, dies können wir ja erst wenn wir uns am sonntag davon überzeugen und dann müssten wir ja meiner meinung nach wieder eine außerordentliche sitzung machen, aktuell ersatzmitglied laden und beschliessen und das schaffen wir leider nicht bis mo mittag zum anwaltstermin, höchstens im anschluss.
eigentlich war das alles nicht so geplant, aber der chef zwingt uns zu maßnahmen. ursprünglich wollten wir erstmal die gewerkschaft machen lassen...richtung haustarifvertrag, jetzt läuft es halt doch anders, was die verhandlungen gewerkschaft und gl sicher erschwert, oder vielleicht macht es mal klick bei unserem unwissenden sturen chef.
unser anwalt meinte, es wäre besser wenn der chef sich endlich auch einen anwalt nehmen würde, damit er mal über seine verstöße aufgeklät wird...na ja, wir werden das schon schaffen;-)
Erstellt am 29.10.2010 um 21:34 Uhr von rainerw
Da Frage ich mich , warum kann gerade in so einer wichtigen Angelegenheit ein ERBM nicht kurzfristig zu einer Sitzung montagmorgen erscheinen?
Erstellt am 29.10.2010 um 21:37 Uhr von Kölner
@frageundantwort
Darf man fragen, in welchem Gewerbe Euer Betrieb tätig ist?
Und:
Die 'Sonntagsarbeit findet ganz sicher in der Zeit von 06.00 bis 18.00 am Sonntag statt?
Erstellt am 29.10.2010 um 21:45 Uhr von fortuna
@Kölner, Die "Sonntagsarbeit findet ganz sicher in der Zeit von 06.00 bis 18.00 am Sonntag statt? sonntags hat er seine speziellen "kriecher" steht doch oben klar und deutlich.
Wie kommst Du auf Samstagsarbeit?
Erstellt am 29.10.2010 um 21:49 Uhr von rainerw
@fortuna
Nicht in jedem Gewerbe braucht man für Sonntagsarbeit eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt.
Erstellt am 29.10.2010 um 21:53 Uhr von fortuna
@rainerw, das habe ich auch nicht behauptet, frageundantwort hat ganz klar geschrieben, sonntags hat er seine....., ich fragte doch Kölner nur, wie er darauf kommt.
Erstellt am 29.10.2010 um 22:00 Uhr von Kölner
@fortuna
§ 9 Abs. 2 ArbZG
Erstellt am 29.10.2010 um 22:00 Uhr von rainerw
Och fortuna, das war nur Kölners versuch den Kollegen darauf hinzuweisen, darauf zu achten das auch alles seine Ordnung hat. Z. B: Genemigungsfrei Zeit und Genemigungsfreies Gewerbe.
Erstellt am 30.10.2010 um 14:56 Uhr von frageundantwort
hallo und danke für eure meinungen und anregungen.
wir arbeiten im metallbereich und offiziell hat der chef dieses jahr zwei angemeldete sonntage durchgeführt, aber diesen monat jeden sonntag ohne anmeldung und mitbestimmungsrecht des br.
diesen monat hat mehrarbeit ohne ende statt gefunden. die belegschaft hat sich so gegen die samstag-spätschicht gewehrt, aber durch die extra-kohle sind sie natürlich fast alle gekommen.
den leuten kann man ja keinen vorwurf machen.
zur frage zum ersatzmitlied. unser ersatzmitglied hat uns diesen monat total enttäuscht, hat jeden samstag mitgenommen, eben auch die extrakohle....ich finde als ersatzmitglied und generell als betriebsrat geht das gar nicht.
wir haben null vertrauen zu dieser person, der chef benutz sie sogar um uns lächerlich zu machen, so nach dem motto, dass ersatzmitglied erkennt den ernst der lage....
ach leute, so wirklich sicher bin ich mir immer noch nicht, ob wir morgen aufschlagen oder nicht, andererseits können wir sonst nur von vermutungen sprechen und so könnten wir uns davon persönlich überzeugen.
seine kriecher werden uns hassen, ok..da stehen wir drüber. die haben dann angst, dass sie keine "extrakohle" wegen des betriebsrates mehr bekommen....
als ich gestern schon feierabend hatte, bekam ein betriebsratsmitglied überraschenderweise den antrag auf mehrarbeit für november, darüber soll dann montag mal der anwalt schauen.
Erstellt am 30.10.2010 um 17:37 Uhr von rainerw
@frageundantwort
Damit niemand sagen kann, das stimmt ja gar nicht, würde ich an dem Sonntag auf der Matte stehen und mich persönlich von der Sache überzeugen. Dies kann euch keiner verwehren und ist völlig legitim.
Was euer ERBM betrifft, ist es natürlich betrüblich wenn so ne Gurke dabei ist. Bedenkt aber auch das auch sie MA des Betriebes ist und auf Geld angewiesen ist. Also diesbezüglich nicht zu laut schimpfen.
Die Belegschaft hat aber auch dieser Kollegin Stimmen gegeben, und so ist sie zu der Sitzung zu laden wenn der Vertretungsfall eintritt.
Dein letzter Absatz setzt eurem Betrieb aber die Krone auf:
als ich gestern schon feierabend hatte, bekam ein betriebsratsmitglied überraschenderweise den antrag auf mehrarbeit für november, darüber soll dann montag mal der anwalt schauen.
Diesen Antrag würde ich als nicht eingegangen betrachten. Für den Empfang für Schreiben der GL und Erklärungen des BR an die GL ist einzig und allein der BRV und wenn der verhindert, sein Stelli zuständig. Eine weitere oder andere Möglichkeit ist nur möglich wenn es vorher beschlossen wurde.
Erstellt am 30.10.2010 um 18:27 Uhr von frageundantwort
hallo rainerw,
wo kann ich das nachlesen, dass der antrag der vorsitzenden oder stellvertreter zukommen muss?
ich glaube jetzt auch, dass es besser ist wenn wir morgen mal in der firma vorbeischauen.
euch allen vielen dank für eure tipps;-)
Erstellt am 30.10.2010 um 19:13 Uhr von rainerw
@frageantwort
Schau mal im Däubler unter § 26 Abs 3 , Rn 18ff , da wird Dir geholfen
Erstellt am 30.10.2010 um 23:22 Uhr von Lotte
rainer,
ich will ja nicht unken, aber mein BetrVG hat § 26 Abs. 3 nicht...;-))
Erstellt am 30.10.2010 um 23:31 Uhr von rainerw
Ich bin ja unvertröstlich.
Natürlich hat Lotte recht.
Es ist Teil III Stellung des Vorsitzenden
Nu denke ich aber haben wir es?!