Erstellt am 26.10.2010 um 20:18 Uhr von pfeilenbogen
>>> chef zahlt 15euro pro stunde extra auf die hand, = Ein Fall für die Stuerfahndung unjd Statsanwaltschaft
>>>> selbst sonntag lässt er diesen monat arbeiten, = Ein fall für die Gewerbeaufsicht, da Sonntags arbeit bis auf wenige Ausnahmen genehmigungspflichtig ist.
Wenn es so viele Aufträge gibt = neue AN einstellen.
Erstellt am 26.10.2010 um 20:39 Uhr von frageundantwort
er bekommt ja schlecht neue mitarbeiter, weil er normal sooo schlecht zahlt. gewerbeaufsicht sagt, wir müssen es beweisen können, also vor ort sonntags aufschlagen...
hmm und das "extrageld" wird ja als reisekosten verwertet...schon ne fiese nummer was der abzieht, anstatt er den leuten von haus aus mehr zahlt, da hätten sie auch was von der rente, oder wenn sie arbeitslos werden.
das eigentliche problem ist wohl, dass er den betriebsrat den schwarzen peter zuschiebt, falls die einstweilige anordnung erfolg hat....
Erstellt am 26.10.2010 um 20:56 Uhr von rainerw
Nun, dann wird das Gewerbeaufsichtsamt nun mal Sonntags aufschlagen müssen. Das ist nun mal ihr Job.
Nachweisen könntet ihr es unter anderem Anhand der Machinenstörprotokollen.
Ich sehe es im übrigen hier nicht alleine so das er den schwarzen Peter nur dem BR zuschieben will. Sicherlich mag das auch mit eine Rolle spielen umd den BR in ein schlechtes Bild zu rücken. Hier ist es aber auch so das er einen vorsätzlichen Steuerbetrug begeht. Auch das würde ich Beim Gewerbeaufsichtsamt mal durch klingeln lassen, damit sie in die Puschen kommen. Desweitern könnt ihr über den Rechtsanwalt eine Einstweilige Verfügung erlangen. Eine einstweilige Verügung besagt ja das er eine Handlung für die Zukunft zu unterlassen hat. Macht er es nicht wird es von mal zu mal teurer für ihn. Bis hin zu einem Jahr Freiheitstrafe.
Sonst ebend MA einstellen und sich Gedanken über ein 4 oder 5 Schichtsystem machen.
Erstellt am 26.10.2010 um 21:20 Uhr von Lotte
all,
würde als BR lieber erstmal eine BetrVers zum Thema veranstalten und dem AG so wie auch den Kollegen mal aufzeigen, was die Behörde wohl unternehmen wird, wenn dieser Sozialbetrug, der ja anscheinend recht umfassend betrieben wird, herauskommt. Ob da die Zahlung einer Strafe reicht oder ob der Betrieb erstmal geschlossen wird?
Nach der BetrVers sollte sich jeder, der sich zur Schwarzarbeit bereit erklärt, im Klaren sein, dass er mit seinem Arbeitsplatz spielt!
Erstellt am 26.10.2010 um 21:49 Uhr von rainerw
Lotte,
Ich weiß aber nicht ob es was bringt wenn ich mich als BR da hin zu stellen und auch noch die AN anzuklagen. In der Sache würde ich Dir ja recht geben,aber hat der AG damit nicht ein Etappenziel erreicht? BR contra Belegschaft!
Erstellt am 27.10.2010 um 09:08 Uhr von gallocampo
Ich würde als BR zunächst die Belegschaft per Schwarzem Brett darauf hinweisen, dass Arbeitsunfälle durch die Berufsgenossenschaft nicht versichert sind, wenn keiner stempelt.
Und genau unter diesem Schirm würde ich auch meine Aktion gegen den frechen Chef starten. §80 Abs. 1, Punkte 1, 8 und 9.
Das ist keine reine Theorie und kann - gut formuliert - auch sehr gut vermittelt werden.
Wenn ihr gar nichts tut, weil ihr vor der Belegschaft Angst habt, dann legt Euer Amt nieder.
Erstellt am 27.10.2010 um 10:02 Uhr von Lotte
rainer,
ich finde nicht, dass ich gegen die Belegschaft rede, wenn ich sie auf Gefahren hinweise. Und welche Gefahr auf dem AP ist größer als die, den AP zu verlieren? BR ist ja wohl nicht dazu da, Kuschelkurse zu fahren. Egal in welche Richtung. Wenn nicht der BR Wahrheiten sagt, wer dann?
Schlimmer für die AN kann doch eher das Hinzuziehen der Gewerbeaufsicht durch den BR enden.
Erstellt am 27.10.2010 um 10:14 Uhr von rainerw
Lotte,
ich sitze gar hoch und sehe gar weit.......
Aus Arbeitssicheitsgründen mag ich das ja noch nachvollziehen aber ansonsten sollte man nicht gleich das größte Fass aufmachen und in Ruhe an die Sache dran gehen.
Erstellt am 27.10.2010 um 11:08 Uhr von Lotte
rainer,
habe ich dann Dein:
"Nun, dann wird das Gewerbeaufsichtsamt nun mal Sonntags aufschlagen müssen. Das ist nun mal ihr Job.
Nachweisen könntet ihr es unter anderem Anhand der Machinenstörprotokollen."
völlig falsch verstanden?
Erstellt am 27.10.2010 um 12:05 Uhr von rainerw
Lotte,
.....oder aber meinen wir das Gleiche , reden aber nur aneinander vorbei?
Ich bin schon der Meinung das man in dem vorliegendem Fall behördlich alle Register ziehen sollte. Was eine Info an die MA aber betrifft, so denke ich sollte man lediglich darauf hinweisen was für folgen es haben könnte wenn Arbeitsunfälle passieren bei nicht genehmigten Überstunden bezüglich der Berufsgenossenschaft.
Und erst wenn dieses nicht hilft sollte man in weiteren Aushängen oder Betriebsversammlungen deutlicher werden.
Erstellt am 27.10.2010 um 12:40 Uhr von Lotte
rainer,
ist das echt Dein Ernst?
Und die Kollegen danken es dem BR bestimmt, wenn er ohne Vorwarnung die Gewerbeaufsicht auf sie los lässt? Klasse Methode eines BR.
Ich plädiere immer noch für die Vorwarnung auf einer BetrVers.
Erstellt am 28.10.2010 um 00:15 Uhr von rainerw
Lotte,
Nun, muß ich meine geklaute oder gelöschte Antwort noch mal eingeben.
Natürlich ist das mein Ernst.
Was für einen Sinn macht es wenn ich die BG oder das Gewerbeaufsichtsamt über Missstände informiere und sie bitte mal vorbei zu schauen, wenn ich dies vorab auf einer Betriebsversammlung kund tuhe?
In dem Falle macht der AG bestimmt nicht die Ohren zu und belässt alles an dem anberaumten Termin so. Also kämen eine Stunde bevor die BG kommt Schutzvorrichtungen wieder an einer Walze dran. BG wäre weg, und ne Stunde später die Schutzvorrichtung auch;damit man wieder schneller produzieren kann. Abends dann sind es die Finger des MA die auch weg wären.
Genau so würde es sich bei einem Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes abgehen. Für dieses Wochenende würde der AG die Regularien der Beantragung der Überstunden einhalten..... und die Woche drauf wäre es wieder Schnee von gestern. So etwas kann nur ohne Info an irgendwen funktionieren und fruchten.
Wie kommst Du darauf das die Behörden auf die AN losgelassen wird? Solche Maßnahmen richten sich rein gegen den AG und hier hätte kein AN etwas zu befürchten.
Erstellt am 28.10.2010 um 10:13 Uhr von Lotte
rainer,
ein AN, der Schwarzgeld annimmt, den Staat und die Sozialkassen betrügt, hat nichts zu befürchten? Interessant.
Sind wir BR oder sind wir die Polizei? So eine Aktion zu starten ohne die KollegInnen und auch den AG vorher aufzufordern, dieses Tun zu unterlassen, halte ich weiterhin für falsch. Aber Du kannst da gerne bei Deiner Meinung bleiben, ich habe halt meine.
Erstellt am 28.10.2010 um 12:22 Uhr von rainerw
Ein MA der Schwarzgeld annimmt ist sich sicher bewusst das er was unrechtes tut. Tut er dies muß er auch damit rechnen erwischt zu werden, den sonst wäre es ja legal.
Hier war desweitern auch vom Gewerbeausfsichtsamt oder BG die rede gewesen und nicht vom Finanzamt.