diavola,
hört sich nach einer großen Drogeriekette an:
Schlecker versetzt Mitglied des Wahlvorstands in entfernte Filiale
Dass Schlecker und sein Betriebsrat nicht das beste Verhältnis zueinander haben, zeigt sich gerade wieder an einem Einzelfall, der sich in der Nähe von Ludwigsburg abspielt.
Eine alleinerziehende Mitarbeiterin wurde in eine 17 km entfernte Filiale zwangsversetzt und müsste nun jeden Tag die Strecke mit dem Taxi zur Arbeit fahren. Warum? Weil sie Ersatzmitglied des Wahlvorstands für den Betriebsrat ist, sagt die Gewerkschaft ver.di.
Den Eilantrag, die Versetzung rückgängig zu machen, lehnte das Arbeitsgericht Ludwigsburg Anfang Oktober ab. Begründung: Nicht der Wahlvorstand, sondern die Mitarbeiterin selbst hätte den Antrag stellen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Schlecker mit seinem Vorgehen Recht hat.
Schon bei der Wahlversammlung des Wahlvorstands hatte Schlecker vergeblich versucht, das Entstehen des Gremiums zu verhindern, Damals wurde die Polizei gerufen, um die Versammlung aufzulösen. Schlecker hatte behauptet, dass Nichtbetriebsangehörige anwesend seien. Auch sei wohl versucht worden, die gewählten Wahlvorstände mit mehr Arbeitszeit und höheren Gehältern zu bestechen, damit diese ihre Posten aufgeben, berichtet ver.di.
Erfolgreich war die Versetzungs-Strategie von Schlecker zumindest auf den ersten Blick: Die Arbeit des Wahlvorstandes ist nicht mehr möglich, wenn das Ersatzmitglied nicht mehr einspringen kann, weil die Mitarbeiterin bewusst in einen anderen Wahlbezirk versetzt wurde. Die für den 4.11.2010 geplante Betriebsratswahl ist aber nur gültig, wenn sie von einem Wahlvorstand geleitet wird.
Ver.di will nun gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht klagen. Bis zu einer neuen Entscheidung muss die Mitarbeiterin aber weiter mit dem Taxi zu ihrem neuen Arbeitsplatz fahren. Eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es zu ihren Arbeitszeiten nicht und ein Auto besitzt sie nicht.
Die Alleinerziehende kann sich das Taxi aber nicht leisten, denn sie verdient bei einer 27,5-Stunden-Woche nur rund 900 Euro netto. Die einzige Alternative, vor die sie von Schlecker gestellt wurde, war, ihre Wochenarbeitszeit um 8,5 Stunden zu kürzen und dafür in der alten Filiale zu bleiben. Das kann sie sich aber genauso wenig leisten. Die Kosten von knapp 50 Euro pro Fahrt übernimmt deshalb vorläufig ver.di, klagt diese aber bei Schlecker ein.
Wenn möglich, wendet Euch an die Gewerkschaft, oder, wenn Ihr privaten Rechtsschutz habt an einen Anwalt.