Erstellt am 15.10.2010 um 05:55 Uhr von mainpower
Hallo,
da gibt es meines Wissens keine einschränkung. Es kommt da sicher auf den Einzelfall an.
Erstellt am 15.10.2010 um 06:17 Uhr von Werner
Moin,
rein gesetzlich bis max. 48 Stunden.
Erstellt am 15.10.2010 um 07:29 Uhr von pitsieben
@ Bacardikiller,
laut § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von der Mehrarbeit zu befreien.
Laut BAG-Entscheidung (vom 3.12.2002 — 9 AZR 462/01 —) meint Mehrarbeit hier die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Zeit. Damit wird Arbeit über acht Stunden hinaus zur Mehrabeit.
Erstellt am 15.10.2010 um 09:00 Uhr von Widder
Er darf soviel und sowenig arbeiten wie ein Nichtbehinderter AN, ob er es auch kann, steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 15.10.2010 um 14:09 Uhr von Niemand
Da muss ich widersprechen. Ein Mensch der 100%behindert ist wird wohl nicht mehr arbeiten können. Ich nehme mal an der liegt im Koma.
Ein Schwerbehinderter mit einem GdB 100 kann ohne Einschränkungen arbeiten. Er kann sich jedoch auf $124 SGB IX berufen.
Ein GdB100 besagt nämlich noch lange nicht, daß man zu gar nichts mehr fähig ist als 100% behindert.