Erstellt am 14.10.2010 um 11:19 Uhr von DarkDawn
Nein, das geht nicht automatisch, lies die aber mal den § 13 Abs. 2 Punkt 1 BetrVG genau durch.
Erstellt am 14.10.2010 um 11:42 Uhr von qwert
Na sicher geht das automatisch, die Zahl der freigestellten hängt nicht von der Zahl der BRM sondern von der Zahl der AN ab.
Erstellt am 14.10.2010 um 12:00 Uhr von pitsieben
@ luciano,
siehe Kommentar von Däubler zum § 38 BetrVG Rn 9 und Rn 10.
Däubler ist für eine Einbeziehung der wahlberechtigten Leih-AN, aber das BAG hat gegen eine Einbeziehung von Leih-AN bei der Freistellung geurteilt (10.03.2004).
Die Anzahl der Freigestellten erhöht sich beim Anstieg der Anzahl der AN und ebenso muss sie wieder absinken, wenn die Anzahl der AN geringer wird.
Erstellt am 14.10.2010 um 12:03 Uhr von paula
aber auch wenn Däubler die Leiharbeiter gerne mitzählen möchte würde ich eher dem BAG folgen
Erstellt am 14.10.2010 um 19:00 Uhr von qwert
In §38 steht ja auch "Arbeitnehmer" und nicht "wahlberechtigte"