Erstellt am 14.10.2010 um 08:35 Uhr von nicoline
KillerMiller,
§ 77 Abs. 3 sagt:
(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder ODER ÜBLICHERWEISE GEREGELT WERDEN
können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
*haben wir bei uns freie Hand z.b. bei der Gestaltung von Zuschlägen. *
Ich würde sagen nein, aber es kann gut sein, dass es dazu noch andere Auffassungen gibt. Mal schauen, ob sich noch jemand meldet, auf Deine Frage:
Erstellt am 14.10.2010 um 08:49 Uhr von KillerMiller
Könnte "Üblicherweise" nicht aber auch nur bedeuten das es im aktuell geltendem TV keine ausdrückliche Regelung gibt?
Erstellt am 14.10.2010 um 13:24 Uhr von rkoch
Nein, das würde dem Sinn dieses §§ entgegenstehen. Die Tarifsperre des §77 (3) soll grundsätzlich verhindern das TV und BV in Konkurrenz treten können.
Dieses u.a. da BR (da sie nicht zum Streik aufrufen dürfen) grundsätzlich machtlos sind, also keine echten Verhandlungspartner gegenüber dem AG in solchen Sachen sind, sondern mit einfachen Mitteln zu schlechten Reglungen erpresst werden könnten. Deshalb sind z.B. Löhne und alles was damit zusammenhängt grundsätzlich entweder tariflich ausgehandelt und gelten dann abweichend vom Arbeitsvertrag für tarifgebundene Arbeitnehmer, oder aber es liegt in der Hand des Einzelnen sich so gut zu verkaufen wie er kann. Eine BV kann diesen Anspruch nicht erfüllen, da der BR in diesen Sachen nicht der gesetzliche Vertreter des AN ist.
> haben wir bei uns freie Hand z.b. bei der Gestaltung von Zuschlägen
WENN der AG mit den AN individualrechtlich eine kollektive Regelung - egal welcher Art - getroffen hat UND z.B. §87 oder §99 BetrVG dem BR eine Regelungsbefugnis zugesteht, dann kann, darf, muss der BR diese Wahrnehmen. Hat der AG z.B einzelvertraglich mir mehreren AN vereinbart:
Der AN erhält abhängig von der erzielten Arbeitsleistung einen Leistungsbonus.....
dann hat der BR zwar NICHT über die HÖHE des Bonus mitzubestimmen, wohl aber über den Verteilungsschlüssel (§87 (1) Nr. 10 und 11). Eine entsprechende BV gilt für alle AN welche mit dem AG diesen Bonus vereinbart haben.
Der BR kann aber keine BV abschließen, in welcher abweichend von den Individualverträgen ein Bonus eingeführt wird. Das ist den Tarifparteien oder dem AG vorbehalten.
Der AG könnte z.B. allen AN mitteilen, das er ab sofort zusätzlich (!) zum vereinbarten Lohn einen Bonus einführt. Da die AN einer höheren Entlohnung wohl kaum widersprechen, gilt dieser als vereinbart und der BR kann tätig werden.
Sagt der Chef hingegen: Der vereinbarte Lohn wird um 10% reduziert und dafür ein Bonus zwischen 0% und 20% eingeführt, so wird da wohl mancher AN was dagegen haben - das geht also nicht. Das versuchen viele AG zu umgehen indem sie versuchen diese TOLLE Lösung dem BR schmackhaft zu machen und dann eine BV abzuschließen. Am Ende verlieren statistisch 50% der Belegschaft bis zu 10% des vereinbarten Lohnes, obwohl diese AN niemandem erlaubt haben sie zu vertreten (was sie mit Beitritt zur Gewerkschaft tun !). Das geht natürlich nicht.
Erstellt am 14.10.2010 um 13:39 Uhr von fabrice
rkoch, wenn nun aber kein TV und keine BV vorliegen, darf dann der BR die Löhne der Betriebsräte (eigentlich ein Ehrenamt), die ausserhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden
willkürlich per Beschluss festsetzen.
Erstellt am 14.10.2010 um 16:09 Uhr von nicoline
rkoch,
vielleicht geht es ja nur um Überstunden- oder Nacht- oder Feiertagszuschläge. Ändert zwar nichts an 77.3 BetrVG..........
fabrice,
Eine BV zu diesem Thema ist eigentlich nur möglich, wenn ein TV dieses gestattet. Und zu Deiner Frage: NEIN!
Erstellt am 14.10.2010 um 16:43 Uhr von Widder
Möglich wäre aber die Gründung eine Tarifkommission, zum Abschluß eines Haustarifvertrages. Damit könntet ihr den Fuß in die Türe bekommen.
Das ist aber mit sehr viel Arbeit und Gehirnschmalz verbunden. Setzt euch mit eurer GEW in Verbindung, die helfen euch weiter.
Erstellt am 14.10.2010 um 16:46 Uhr von nicoline