Hallo, ich bin derzeit in der Elternzeit und arbeite Teilzeit. Nun möchte ích die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit erneut verlängern. Mein AG ist bereit dazu, allerdings soll ich eine geänderte Stellenbeschreibung erhalten, weil ich ja wegen der reduzierten Arbeitszeit nicht mehr alle Aufgaben übernehmen kann. Die Tätigkeit in Teilzeit würde allerdings bedeuten, dass ich eine Gehaltsgruppe abgruppiert werden. Ich sehe mich als Teilzeitbeschäftigte hier benachteiligt. Kennt sich jemand aus? Darf mein AG sowas überhaupt?