§105 BetrVG schreibt vor, dass der BR bei Einstellung oder personeller Veränderung von Leitenden Angestellten nach §5 BetrVG "rechtzeitig" informiert werden soll.

Was heißt hier "rechtzeitig"? ! Tag vor Inkrafttreten der Einstellung/Veränderung? 1 Woche?

Und ja, bevor jemand nachfragt : Es geht um LA gem §5 :-)

Cheerio