Erstellt am 28.09.2010 um 20:50 Uhr von nicoline
jgeldrei,
Ist dazu im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag etwas vereinbart?
Habt Ihr einen Betriebsrat?
Wenn ja, gibt es dazu evtl. eine Betriebsvereinbarung?
Erstellt am 29.09.2010 um 07:11 Uhr von jgeldrei
Im Arbeitsvertrag ist nichts vereinbart. Von einem Tarifvertrag ist mir auch nichts bekannt. Betriebsrat für die Verkäufer/inen einer großen Juwelier, Uhren/Schmuck Kette ist nicht bekannt.
Selten bin ich krank, sehr selten. Und nun waren es gerade mal 4 Tage, vom 24. bis zum 26.9. Meine Krankmeldung habe ich am Freitag per Post aufgegeben also lag diese am Samstag im Geschäft. Darauf steht, dass ich bis Montag krankgemeldet bin, also erscheine ich am Dienstag wieder. Trotz keiner voller Genesung. Da bekomme ich diese Vorwürfe gemacht wie: Was wollen Sie denn hier? Ich kann Sie nicht gebrauchen? Jetzt ist es auch zu sät, etc etc.....
Unsere Filialleiterin hat da schon ihre eigene Gesetze. Nicht selten haben wir einen 12 und mehr Arbeitsunden Tag. Besprechungen bis in die Nacht 22 Uhr oder am Samstag nach Geschäftsschluß.
Sie kann mit mir nicht, und ich mit ihr nicht. Leider habe ich um meinem Arbeitsplatz Angst und nehme es dann so hin. Ich zähle, am Umsatz gemessenen, zu den besten Verkäuferinen Bundesweit in unsereren Filialen. Aber das zählt nicht und ist mir auch egal,
es wird eher nicht honoriert.
So sieht es bei uns aus......
MfG
Erstellt am 29.09.2010 um 07:52 Uhr von Mischkabär
@jgeldrei
Nein, du mußt dich nicht gesund melden, wie lange du arbeitsunfähig bist steht auf dem
Krankenschein. Nur bei Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit hast du dich zu melden.
Wenn es bei euch allerdings so üblig ist, sich gesund zu melden, würde ich das auch tun.
Erstellt am 29.09.2010 um 08:39 Uhr von Forentroll
@ jgeldrei
Du hast dich am Freitag Krank beim Arbeitgeber gemeldet und bist zum Arzt gegangen.
So wie du schreibst hast du die sogenannte "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" abgeschickt. Du bist aber verpflichtet gem. Entgeltfortzahlungsgesetz dich beim Arbeitgeber unverzüglich zu melden und die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. Dieses bedeutet, dass du nach dem Arztbesuch unverzüglich beim Arbeitgeber anzurufen hast und sagen musst: Ich bin bis zum 26.09. vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Die Bescheinigung vom Arzt schicke ich ihnen zu. Mehr nicht. Es gibt keine Verpflichtung - höchstens um nett zu sein - sich wieder zu melden, dass du am nächsten Arbeitstag zum Arbeiten zu kommen. Nur wenn du weiter nicht arbeitsfähig bist musst du den Arbeitgeber frühzeitig dieses mitteilen.
Erstellt am 29.09.2010 um 09:43 Uhr von rainerw
@Forentroll
In welcher Passage steht das ein AN unverzüglich anzurufen hat beim AG.
@jgeldrei
Hier mal ein Link der Dir alles dazu aufzeigt. (Kopieren und einfügen)