Hallo,

unsere BR (11 Mitglieder) ist nach einem Übergangsmandat (Betriebsübergang) letzte Wochen neu gewählt worden.

Ergebnis nach Listenwahl:
Liste 1 = 2 Sitze
Liste 2 = 2 Sitze
Liste 3 = 7 Sitze

Die Liste 3 hat die Mehrheit im Gremium und tolleriert die anderen zwei Listen nicht. Alle Ämter und Ausschüsse im Gremium wurden in der konstituierenden Sitzung samt Ersatz nur von dieser Liste besetzt. Die Kandidaten der restlichen Listen hatten trotz gemeinsamen Vorschlägen keine Chance (Minderheit 4 gegen 7).

Heute hat die Wahl der Freistellungen stattgefunden. Liste 1 und 2 haben sich zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Freistellung entschlossen (3 Teilfreistellungen). Liste 3 hat einen eigenen Wahlvorschlag vorgelegt (1 Vollfreistellung). Laut § 38 BetrVG haben wir auf Grund der Unternehmensgröße Anspruch auf zwei Freistellungen. Nachdem die Liste 3 keine weiteren Kandidaten mehr hatte und niemanden aus den anderen beiden Listen will, haben sie in der Sitzung beschlossen die Anzahl der Freistellungen einfach auf 1 zu reduzieren.

Ist dieses denn zulässig?

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.

Cleo