Erstellt am 22.09.2010 um 11:22 Uhr von MonaLisa
@Oehmchen,
das Betriebsratsmitglied arbeitet ganz normal und ist im Betrieb? Dann hat es zur Sitzung zu kommen! Das sind in meinen Augen faule Ausreden......
Betriebsratsarbeit geht vor vertraglicher Arbeit. Sollte der KollegIN trotz Einladung nicht zur Sitzung erscheinen, sollte es sich überlegen, ob es dieses Ehrenamt weiterhin ausführen möchte oder doch lieber einem Ersatzmitglied Platz machen sollte.
Fakt ist jedenfalls, dass ihr kein Ersatzmitglied einladen dürft!
Erstellt am 22.09.2010 um 11:23 Uhr von pfeilenbogen
NEIN geht Nicht! Das BRM hat Mandatspflicht, ein enmaliger Verstoß gegen dies Mandats-/Amtpflicht dürfte keine Folgen haben, aber mehrmals kann zu § 23 führen.
Also, entweder AU (krank) oder BR-Stzung.
Erstellt am 22.09.2010 um 12:57 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
...man müsste Dich ja glatt fragen, ob Du jemals ein § 23-BetrVG-Verfahren erlebt oder durchgestanden hast.
So oft und so inflationär wie Du hier und in anderen freds selbigen Paragrafen forderst und siehst, müsste in vielen BR's Einsamkeit und/oder bald Neuwahlen anstehen, sowie in diversen Gerichten die Zahl der Beschlussverfahren um ein vielfaches angestiegen sein!
Erstellt am 22.09.2010 um 13:01 Uhr von pfeilenbogen
@ Kölner
Gegenfrage, man müsste sich fragen, wieviele Beschlüsse wegenb fehlerhafter Ladung ungültig sind, weil man eben nicht gehandelt hat, also nicht auch einmal den § 23 bedacht hat.
Erstellt am 22.09.2010 um 13:07 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Gegengegenfrage:
Kennst Du ungültige Beschlüsse oder/und Urteile der letzten Jahre die Deine Annahme belegen?
Erstellt am 22.09.2010 um 13:15 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
Beschlüsse sind ungültig, weil man den 23er nicht bedacht hat? Das würde die Rechtsprechung und das BetrVG sicher revolutionieren.
Hier greife ich mal auf einen Vorschlag des anderen Forum züruck: Luzidität überprüfen! ;-)
Erstellt am 22.09.2010 um 15:49 Uhr von pfeilenbogen
Lotte,
>Beschlüsse sind ungültig, weil man den 23er nicht bedacht hat? Das würde die Rechtsprechung und das BetrVG sicher revolutionieren.
Wo bitte habe ich diese geschrieben. Ich habe geschrieben: fehlerhafter Ladung.".. man hat nicht das Thema Mandats-/Amtspflicht bedacht..... und serh großzügig EBRM geladen. Man hätte den § 23 ..somit das Thema Mandats-/Amtspflicht bedenken sollen/müssen und die BRM welche nicht können wollen darauf hinweisen müssen
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@Petrus
Ein BRV der Amtspflichtverletzungen der BRM toleriert könnte sich selbst einer schuldig machen. Denn er ist ja für die ordnungsgemäße Ladung und Ablauf der Sitzung verantwortlich.
Aber ja, man muss nicht klagen aber man muss im Sinne und Rahmend es BetrVG handeln.
Erstellt am 22.09.2010 um 16:45 Uhr von Petrus
Wo steht, dass man sie auf die Amtspflichtverletzung hinweisen oder im Wiederholungsfalle gar klagen muss? Dein geliebter §23(1) ist eine Kannbestimmung!
Erstellt am 22.09.2010 um 18:20 Uhr von Wetzlaf
pfeilenbogen
mach dir nichts daraus. Das ist die übliche Wortklauberei, mit der Lotte ihre weibliche Tücke zum Ausdruck bringt, um Claudius zu Hilfe zu eilen.
Erstellt am 22.09.2010 um 19:45 Uhr von Lotte
wetzlaf,
Deine Beiträge hier sind wirklich überaus wertvoll und man merkt richtig, dass Du die Menschen und die Welt kennst. Klasse ;-)))