Erstellt am 06.09.2010 um 16:21 Uhr von Petrus
Erstellt am 06.09.2010 um 16:28 Uhr von MichaelE
Danke für die schnelle Antwort. Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.
Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?
Womöglich stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber die ganze Thematik ist ziemliches Neuland und leider auch nicht gerade selbsterklärend.
Erstellt am 06.09.2010 um 16:56 Uhr von Petrus
> Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat
> und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den
> Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?
Wie das grundsätzlich geht, ist in §3 beschrieben: Tarifvertrag oder Abstimmung.
> Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden.
Dann steht in Absatz 4, dass das erst in dreieinhalb Jahren geht (zur nächsten regulären Wahl März-Mai 2014) - oder der Betriebsrat A tritt zurück (dann findet aber eine Neuwahl statt) oder aber per Regelung im Tarifvertrag (auch Neuwahl).
Erstellt am 07.09.2010 um 09:15 Uhr von MichaelE
Danke für die Antwort(en).