Erstellt am 18.08.2010 um 15:17 Uhr von pehoe
klarafall,
hier müsste geklärt werden, ob es eine arbeitnehmerüberlassung ist. Z. B. lässt der TVöD solche Entsendung, Versetzung, Zuweisung zu. Der Betriebsrat des Entsendenden ist nicht mitbestimmungspflichtig, sondern der Betriebsrat, in den Derjenige entsendet wird ( Einstellung nach § 99 BetrVG.
Erstellt am 18.08.2010 um 15:57 Uhr von klarafall
erstmal Danke für die prompte Beantwortung
wir sind keine Zeitarbeitsfirma, es handelt sich dabei um eine bei uns Festangestellte Mitarbeiterin, die für die genannte Zeit in einen anderen Betrieb verliehen wurde
Erstellt am 18.08.2010 um 15:58 Uhr von paula
Arbeitnehmerüberlassung muss das ja nicht unbedingt gleich sein....
ich würde mich einmal mit § 95 Abs. 3 BetrVG und der einschlägigen Kommentierung beschäftigen
Aufgrund des dürren Sachverhaltes kann ich ansonsten nur sagen.... evtl vielleicht