Erstellt am 18.08.2010 um 10:26 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn der Abteilungsleiter gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt ist es doch nur legitim wenn der GBR ihn sachlich Informiert. Verstoß gegen das AZG ist keine Bagatelle. Macht das dem Abteilungsleiter mal klar. Der GBR könnte ja auch mal die Ordnungsbehörde informieren.
Erstellt am 18.08.2010 um 10:51 Uhr von pirat
@Fliege,
IMHO
Zuständigkeitsfrage: hier eindeutig, Unternehmen B.....der örtliche BR.
Der GBR muss vom BR den Auftrag bekommen tätig zu werden, Zusammenarbeit ist das Schlüsselwort, lässt sich aber im vorliegenden Fall, heilen.
Erstellt am 18.08.2010 um 11:04 Uhr von rainerw
@Fliege
pirat hat hier natürlich recht, weil dies eine personelle Angelegenheit ist und der GBR hier keine originäre Zuständigkeit hat.
Aber der Abteilungsleiter und die GL sollten mal ganz kleinlaut bleiben, denn bei Verstössen gegen das Arbeitzeitgesetz verstehen die Behörden ----siehe mainpower------- kein Pardon.
Dann macht der Kollega das das nächste mal nicht als GBR Vorstitzender, sonder als ganz normaler AN des Betriebes und wendet sich an die zuständige Behörde.
Erstellt am 18.08.2010 um 11:27 Uhr von Fliege
@mainpower, pirat, rainerw
Danke erstmal für die Infos. Nachschicken möchte ich noch, dass der GBR-V den örtlichen BR informi8ert hat, das er aktiv geworden ist. Der dortige BR (komplett neues Gremium seit Juni) hatte durch deren Vorsitzenden dem GBR-V gebeten, sie zu unterstützen, da sie mit dem laufenden Tagesgeschäft noch nicht klar kommen und erst selbst in die Gänge kommen wollen. Deshalb hatz der GBR-V zuerst dem Abteilungsleiter geschrieben und dann (leider) erst der dortigen BR-V Bescheid gegeben.
Nun soll der GBR-V sich schriftlich beim Abteilungsleiter entschuldigen. Dieser hatte sich schriftlich bei der GL beschwert.
FRAGE: Kann der GBR-V Einsicht in dieses Schreiben verlangen oder muss er der GL Glauben schenken?
Erstellt am 18.08.2010 um 11:35 Uhr von pirat
@ Fliege,
dieser Info´s hätte es früher bedürft.
Der GBRV hat also alles richtig gemacht.
Ein Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz steht hier zur Diskussion/Klärung.
Entschuldigen?? wofür?? ich denk ich steh´ im Wald....
Der Abteilungsleiter ist sowas von unwichtig, der Gesprächspartner des BR/GBR ist die GL!
Basta!
Erstellt am 18.08.2010 um 11:42 Uhr von rainerw
Da schliesse ich mich pirat voll an
Erstellt am 18.08.2010 um 11:52 Uhr von neskia
Macht doch auch jede Politesse.
Sie entschuldigt sich bei dir schriftlich, da es ihr unsagbar leid tut, dich beim Falschparken erwischt zu haben ;-))