Wir sind eine Krankenhaus - GmbH mit drei Standorten. Jeder hat einen eigenen BR und es gibt einen GBR. Dessen Vorsitzender sitzt im Unternehmen A. Nun hat eine Beschäftigte aus dem Unternehmen B an ihn eine Frage zum Thema "Pausengewährung" gestellt, da dort der Abteilungsleiter nur selten die Kollegen zur Pause ablösen läßt (Personalmangel?), das heißt sie arbeiten durch.
Der GBR-Vorsitzende hat darauf dem dortigen Abteilungsleiter in seiner Funktion einen sachlichen Brief mit Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz und BetrVG geschrieben.
Nun hat der Abteilungsleiter die Geschäftsführung eingeschaltet, da er der Meinung ist, dies falle nicht unter die Zuständigkeit (§ 50 BetrVG) des GBR, sondern nur der örtliche BR hat das Recht dazu.
Frage: Darf der GBR-V tätig werden, wenn an ihn eine Frage mit der Bitte um eine Lösung aus einem anderen Haus gestellt wird, oder muss er zunächst den örtlichen BR um Klärung bitten?
Wie gesagt, der GBR-V hat nur sachlich informiert und wollte zur Klärung beitragen.
Danke für eure Antworten.