Innerhalb der Firma sind Arbeitsplätze zu besetzen. Der Chef will diese durch Versetzungen von Mitarbeitern belegen. Nun wollen diese Mitarbeiter aber gar nicht dorthin. Laut § 93 des BetrVG können wir eine interne Ausschreibung verlangen. Ein Anwalt hat uns aber erklärt, das ginge so nicht, weil es nur Stellen betrifft, die extern ausgeschrieben würden , dann hätte die interne Ausschreibung bzw. Einstellung Vorrang.Ist das wirklich so zu verstehen?