Erstellt am 06.08.2010 um 13:28 Uhr von mainpower
Was hat das eine mit dem anderen zu tun???
Erstellt am 06.08.2010 um 20:10 Uhr von qwert
Freibeträge für Mehrarbeitszuschläge?
Erstellt am 08.08.2010 um 08:41 Uhr von Britt
Ihr wisst also auch keine Antwort werde mal im Finanzamt nachfragen. Ich hatte das von einer BR-Kollegin gehört die das in ihrem Betrieb auch so machen wollten und dann abstand davon genommen haben weil eben das Finanzamt die Steuerfreibeträge für alle gestrichen hätte. Ein Gespräch mit einer Steuergehilfin die das nicht für ausgeschlossen hält aber es auch nicht wusste hat mich dazu veranlasst diese Frage hier zu stellen. Leider wisst ihr auch nichts dazu, so bleibt mir wohl nur der Gang zur Behörde. Aber trotzdem danke für eure Wortmeldungen.
Erstellt am 08.08.2010 um 09:21 Uhr von ridgeback
Britt,
nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei. Steuerpflichtig sind hingegen Entlohnungen für über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeit, wie z. B. für Überstunden.
Zuschlähe für Mehrarbeit sind weder Lohnsteuer- noch Sozialabgabenfrei.
Erstellt am 08.08.2010 um 09:55 Uhr von Britt
Ja sorry da hab ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt. Ich meinte auch die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Erstellt am 08.08.2010 um 10:04 Uhr von ridgeback
...gibt es eine Regelung nach TV?
Vielleicht hilft es weiter: Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. 6. 2004 - 11 K 408/02 (Rev. eingelegtBFH - IX R 56/04)
Erstellt am 08.08.2010 um 10:44 Uhr von Britt
Erstellt am 08.08.2010 um 12:17 Uhr von Immie