Erstellt am 03.08.2010 um 17:56 Uhr von raufedackel
was ist denn der Grund für das Personalgespräch? Trotz Beschwerde beim BR kann ggf. das Versäumen eines solchen Gesprächs ein arbeitsrechtlicher Verstoß sein
Erstellt am 04.08.2010 um 10:23 Uhr von ambrosius
Der Grund ist frühzeitiges Verlassen der Schicht, ohne Meldung an den Vorgesetzten. Der MA ist Teamleader, erstellt die Dienstpläne und hat die Erlaubnis zu kurzfristigen Dienstplanänderungen. Eine vorherige Informationspflicht an den Vorgesetzten wurde nie angeordnet.
Sein Wunsch auf Änderung des Termins wurde vom Personalchef abgelehnt.
Gruß, Ambrosius
Erstellt am 04.08.2010 um 11:42 Uhr von rainerw
Ist das Gespräch innerhalb seiner regulären Arbeitszeit hat er wohl kaum möglichkeiten dieses Gespräch zu dem genannten Termin platzen zu lassen, da ihm der AG ja zur Vorbereitung genügend zeit eingeräumt hat. Anders sieht es ausserhalb seiner regulären Arbeitszeit aus, da braucht er der Aufforderung nicht zu folgen und brauch es auch nicht näher zu begründen.
Was mich aber noch stutzig macht: Der Teamleader hat die Eraubnis der kurzfristign Dienstplanänderung. Ich hoffe doch das er dafür vom BR keinen Freifahrtsschein bekommen hat?!
Erstellt am 04.08.2010 um 14:16 Uhr von ambrosius
@rainerw: Der MA hat definitiv keinen Freifahrtschein vom BR. Es gibt aber betriebliche Gründe die eine Änderung erforderlich machen können.
Tatsache ist , dass es generell an der Festlegung von Verfahrensabläufen mangelt. Der BR steht in diesem Unternehmen noch am Anfang vor einem riesen Berg Arbeit.
Das Personalgespräch findet morgen statt.
Danke für eure Antworten, ambrosius