Erstellt am 25.07.2010 um 18:41 Uhr von ridgeback
schwejk,
**Rein faktisch sind ja freigestellte BR - Mitglieder und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt.**
Richtig. Das trifft aber auf alle Freigestellten zu.
** und ist gleichzeitig dem Personalchef unterstellt **
Hä?? Watt denn nu??
Erstellt am 25.07.2010 um 19:56 Uhr von DerAlteHeini
schwejk
Gem. § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder haben keine Vorgesetzten, somit unterstehen sie auch nicht dem Personalchef. Sie sind bei der beruflichen und finanziellen Entwicklung vergleichbaren Arbeitnehmern anzupassen. Gibt es keine vergleichbaren Arbeitnehmer muss der betroffene eben mit dem AG verhandeln. Werden beide Seiten nicht einig, kann das Betriebsratsmitglied das Arbeitsgericht anrufen.
Erstellt am 25.07.2010 um 20:39 Uhr von nicoline
schweijk,
*und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt.*
So er denn freigestellt ist!
*Allerdings sind sie ja auch Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben die auch Gehalt bekommen*
Das gilt ja dann nur für teil- oder nicht freigestellte BRM und dürfte auch keinen Konflikt verursachen!
*Gerade in Punkto Gehaltszahlungen*
Na, Gehaltszahlungen sollten ja wohl bei allen MA pünktlich und in der richtigen Höhe erfolgen, Bonuszahlungen => § 37 Abs. 4, bislang sehe ich noch keinen Grund, für einen INTERESSENSKONFLIKT
*Wenn beispielsweise der BR Vorsitzende auf der einen Seite mit dem Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zieht*
Es zieht nicht der BRV, sondern der BR!
*ergeben sich bei Beurteilungsgesprächen *
Der Personalchef hat die Arbeit eines freigestellten BRM nicht zu beurteilen.
*und Gehaltsverhandlungen*
Da gibt es Regeln => vergleichbare AN z.B.
*aufbauorganisatorisch *
Vielleicht kannst Du mal erklären, was Dir da so vorschwebt?!
Erstellt am 26.07.2010 um 09:28 Uhr von schwejk
Bei uns war es so, dass der Vorsitzende dem Personalchef; Arbeitsdirektor unterstellt ist. Das Organigramm wurde nun geändert und nun steht dort der Vorstandsvorsitzende als direkte Linie zum Betriebsrat.
Vorstellen könnte ich mir dass der BR auf derselben Ebene mit Aufsichtsrat und Vorstand erscheint. Ohne direkte Verbindungen miteinander. Damit würde die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit signalisiert.
Ist das bei Euch auch so dargestellt?
Erstellt am 26.07.2010 um 17:54 Uhr von ganther
entscheidend ist was sich auf der tatsächlichen ebene abspielt und nicht wie bildchen gemalt werden. wie läuft es denn in der praxis?