Rein faktisch sind ja freigestellte BR - Mitglieder und insbesondere die Vorsitzenden niemandem unterstellt.

Allerdings sind sie ja auch Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben die auch Gehalt bekommen, Urlaub beantragen usw.

Gerade in Punkto Gehaltszahlungen, Bonus etc. kann es ja in verschiedene Richtungen zu Interessenkonflikten mit dem Arbeitgeber kommen. Wenn beispielsweise der BR Vorsitzende auf der einen Seite mit dem Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zieht, oder eine Einigungsstelle anruft und ist gleichzeitig dem Personalchef unterstellt ergeben sich bei Beurteilungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen Interessenkonflikte.

Wie wird das üblicherweise in den Unternehmen aufbauorganisatorisch geregelt? Wir haben einen Betriebsrat von 15 Mitgliedern und 3 freigestellte BR Mitglieder.