Hallo,

unser BRV stellt sich Quer, eine extra SN zu jeder BS anzufertigen. Er sagt, "das Protokoll ist das selbe und reicht. Er sieht keinen Unterschied. Punkt Basta.."

Was ist der Unterschied zur Sitzungsniederschrift und dem Protokoll gegenüber dem § 34 BertrVG? Es soll doch sogar eine Urkunde darstellen, denke ich. Wie argumentiere ich jetzt?

Liebe Grüße
Alex