Erstellt am 23.06.2010 um 07:38 Uhr von pirat
@ ewelina,
BUrlG § 7 Absatz 4 ...
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
lies mal hier...kopieren und einfügen
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#abgelten
--> Urteile zur Urlaubsabgeltung
--> IHK-Merkblatt zur Urlaubsabgeltung (mit Berechnungsbeispielen)
wende Dich, falls vorhanden, an Deinen BR
Erstellt am 23.06.2010 um 08:28 Uhr von rkoch
@ewelina
Wäre aber zu klären woher überhaupt Deine 39 Tage Urlaub kommen! Das BUrlG, welches Pirat zitiert bezieht sich nur auf die 20 (bei 5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage gesetzlichen Urlaub - und die stehen Dir noch nicht einmal voll zu, da du am 30. Juni ausscheidest und damit §5 (1) c. BUrlG Anwendung findet, sprich: Dir nur die Hälfte Deines Urlaubs für dieses Kalenderjahr zusteht. Weiterhin verfällt Dein Urlaub aus dem Vorjahr nach §7 (3) BurlG am 01.04. Insofern bezieht sich pirats Statement rechtlich gesehen nur auf 10 bzw. 12 Urlaubstage. Für diese könntest Du die Auszahlung definitiv verlangen, für die restlichen 29 bzw. 27 Tage wäre zu prüfen ob Du darauf einen Rechtsanspruch geltend machen kannst (z.B. wegen einzelvertaglicher Vereinbarung). Ansonsten wird wahrscheinlich in einem Rechtsstreit um die Auszahlung (was die Folge wäre, wenn der AG sich weigert auszuzahlen) das ArbG nur die 10 bzw. 12 Tage anerkennen.