Folgender Fall: Das Unternehmen ist zum 31.3.2021 geschlossen worden und gleichzeitig wurde eine Massenunzulänglichkeit beim Amtsgericht angezeigt. Ein Sozialplan kam bisher noch nicht zustande und wird bis heute noch verhandelt. Alle Mitarbeiter wurden gekündigt und haben nur bis 31.3.2021 Gehalt erhalten. Alle BR-Kollegen erhielten eine ordentliche Kündigung, was natürlich nicht korrekt war, und vor Gericht als unwirksam beschieden wurde. Wir gehen davon, dass der Insolvenzverwalter das in die Endlosschleife ziehen wird, sodass kein Sozialplan zustande kommt. Nach unserem Ermessen ist der BR solange tätig bis ein Sozialplan vorliegt. Da alle BR-Kollegen gekündigt worden sind, stellt sich uns die Frage:
Muss der BR vor Einigungsstelle beschlussfähig sein?
Und welche Rolle spielen dabei die BR-Kündigungen?
Besten Dank jetzt schon einmal - für eure Antworten!
Das spielt doch so sehr im Insolvenzrecht, dass dir das nur ein Fachmann (Fachanwalt)
beantworten kann.
Wenn keine Masse (sprich Geld) vorhanden ist - kann auch kein Sozialplantopf gefüllt werden.
Wickelt der Insolenz Verwalter denn überhaupt noch Aufträge ab oder ist die Arbeit in der Firma komplett eingestellt?