Hallo,

nach § 616 BGB hat jeder AN das recht auf Sonderurlaub bei außergewöhnlichen „Familiären Ereignissen" wie z.B. eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehörigen.

Inwiefern kann dieses Gesetz vom AN in Anspruch genommen werden, wenn es dazu von uns (11'er Gremium) noch keine BV gibt. Kann der AG den Sonderurlaub einfach ablehnen?

Meine Kollegin will wärend der Arbeitszeit heiraten.

Liebe Grüße
AxelP