Unsere 400,--€-Kräfte bekommen Teilzeitverträge. Die Arbeitszeit wird etwas länger, aber ändert sich um weniger als 10 Stunden/Woche. Auch das Gehalt ändert sich geringfügig. Es gibt auch neue Arbeitsverträge hierzu. Unsere Personalabteilg. sagt jetzt, dass diese Änderung im Arbeitsverhältnis nicht mitbestimmungspflichtig ist, weil die Arbeitszeit sich um weniger als 10Std./Woche ändert.
Was hat Vorrang? Was wird hier angewendet. §99 oder nicht?