Erstellt am 08.06.2010 um 11:16 Uhr von Forentroll
Natürlich, laßt euch nicht verarschen...
Behaupten können die viel.
Erstellt am 08.06.2010 um 11:47 Uhr von rainerw
Die Antworten von gestern ändern sich auch heute nicht, denn über Nacht hatten alle Gerichte zu und konnten nix neues entscheiden.
Erstellt am 08.06.2010 um 11:49 Uhr von paula
ganz so einfach wie der seltsame Troll es hier darstellt ist es ja nicht.
Das Urteil des BAG ist ja nicht so einfach zu ignorieren
Verlängerung der AZ als Einstellung siehe http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=13280
was ändert sich am Gehalt? Evtl. Umgruppierung?
Interessant könnte durchaus auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sein. Wie sieht Eure AZ-BV aus? Gibt es durch die Verlängerungen hier Änderungsbedarf?
Erstellt am 08.06.2010 um 12:57 Uhr von Forentroll
@ paula, was heißt hier seltsam???
Aber dein Vorschlag von § 87 Abs. 1 Nr. 2 ist auch nicht passend oder kann passend gemacht werden.
Leider fehlt bei mir in der Antwort, wenn die Teilzeitkräfte die Änderungsverträge unterschreiben gibt keine Mitbestimmung mehr gem. deinem Urteil. Unterschreiben sie nicht ist der BR gem. dem von dir zitierten Urteil über den §99 im Boot.
Erstellt am 08.06.2010 um 13:32 Uhr von paula
jetzt wird es immer seltsamer.... obwohl seltsam ist untertrieben... langsam sehe ich schwarz
§ 87 Abs. 1 Nr. 2? ist nicht passend? Warum frage ich wohl wie die AZ-BV aussieht. Evtl. ist für die betroffene Personengruppe etwas festgelegt. Wenn ja kann ich hier evtl. Honig saugen.
Der MA unterschreibt. Kein MBR nach § 99 BetrVG. Da bin ich bei Dir
MA unterschreibt nicht... §99 BetrVG? Hat das BAG nicht geschrieben! Wie will der AG aber es umsetzen wenn der MA nicht unterschreibt? Es geht nur die Änderungskündigung und da sind wir bei § 102 BetrVG und allen sich daraus ergebenden Folgen....
Du solltest Dir einfach mal überlegen was Du hier vom Stapel läßt! Du hast geschrieben:
"Natürlich, laßt euch nicht verarschen...
Behaupten können die viel."
Ein unbedarfter BR der sich auf den Müll verläßt bekommt ggf vor dem ArbG Prügel... aber so was muss der Troll ja nicht ausbaden sondern sitzt im stillen Kämmerlein und lacht sich noch Eins