Erstellt am 03.06.2010 um 13:36 Uhr von pitsieben
@ heike,
wenn der BR mit dem AG eine halbe Freistellung nach 3 38 BetrVG für Dich vereinbart hat, muss er Dich für die Hälfte der Wochenarbeitszeit eines Vollzeit-MA freistellen.
Erstellt am 03.06.2010 um 16:27 Uhr von DrHouse
heike,
Ihr könnt nicht nur den Beschluss fassen, Ihr müßt natürlich auch mit dem AG reden.
Erstellt am 03.06.2010 um 22:40 Uhr von heike
vielen dank,
wir haben mit dem ag geredet und die freistellung fand sein ok. problem ist der abteilungleiter. ich werde so hoch geplant, so dass meine arbeitszeit, notwendige br arbeit und planmässige schichten zusammen mehr als 40 stunden die woche sind.
er ist der meinung, dass er mich für die hälfte meiner geplanten stunden freistellt. die kollegen im betriebsrat sind auch alle neu und keiner weiß richtig bescheid.
nach deiner auskunft pitsieben muss er mich für 20 stundenwöchentlich freistellen.
diese zeit reicht meistens nicht aus, da die reisen zum gbr noch dazu kommen. dann verbleiben von meiner zu leistendenden wochenarbeitszeit noch 8 stunden. kann er mich da verplanen wie er lustig ist, obwohl ich schon längst meine pflichtwochenarbeitszeit geleistet habe? das kann man nämlich nicht lange durchhalten, aber ich vermute, dass dies auch gewollt ist.
danke gruss heike
Erstellt am 03.06.2010 um 22:59 Uhr von rainerw
@heike
Die 50%ige Freistellung hast Du ja für den örtl. BR bekommen und nicht für Aufgaben die den GBR betreffen. Defakto muß Du das auf die 50% drauf rechnen.
Hier hat der Abteilungsleiter dann ein Problem mit dem AG und nicht Du mit dem Abteilungsleiter. Die komplette Kommentierung des §38 BetrVG wird Dir dabei hilfreich sein.