Erstellt am 20.05.2010 um 09:06 Uhr von rkoch
> 3 Mitglieder + 1x Ersatzmann.
Das kann schon mal nicht richtig sein.... BR haben immer ungerade Mitgliederzahlen, also 3 oder 5... was ist nun richtig? Davon hängt die Antwort auf Deine Fragen ab.
Erstellt am 20.05.2010 um 09:22 Uhr von Fliege
@ rkoch
Ich interpretiere die Frage von Sportler so, dass das Gremium aus 3 Mitgliedern besteht und sie nur insgesamt 1 Ersatmitglied haben.
Somit wären vom dreier Gremium zwei (evtl. das Ersatzmitglied) bei der Sitzung anwesend und somit beschlussfähig.
Ich würde aber bei wichtigen Beschlüssen (falls keine Frist einzuhalten ist, welche eine Sitzung an diesem Tag unbedingt erforderlich macht) die Sitzung verschieben.
Erstellt am 20.05.2010 um 10:01 Uhr von rkoch
@ Fliege
stimmt kann man so lesen... Dann muss man aber IMHO "zur Sitzung nach den Wahlen" auch als "konstituierende Sitzung" interpretieren.
Bliebe dann aber die Frage zu klären WARUM können nur 2 Teilnehmer teilnehmen? Und WELCHE zwei.
Das müsste man jetzt wohl so lesen: Von den drei BRM sind zwei VERHINDERT (bliebe wieder die Frage "sind diese tatsächlich im Sinne des Gesetzes verhindert?") und das EBRM ist nachgerückt, also nehmen ein BRM und ein EBRM teil..... wie Du auch schon vermutet hast.
Gesetzt der Fall die zwei sind tatsächlich verhindert und wir Reden von einem dreier BR dann kann die Sitzung so stattfinden. Reden wir von der konstituierenden Sitzung wird die Wahl des BRV und des stellv. BRV in Anwesenheit von nur einem regulären BRM interessant. Muss ja mindestens einer der beiden in Abwesenheit gewählt werden.
Ich stimme Dir zu das ich überlegen würde die Sitzung zu verschieben...
Erstellt am 20.05.2010 um 10:15 Uhr von JoeFrazer
Hi ,
wir hatten am Dienstag gewählt , und so wie ich das meine ( bin mir aber nicht ganz 100% sicher ) muß inerhalb von einer Woche eine konstituierte Sitzung abgehalten werden, um die BRV und den Stelvertretenden zu wählen . Es haben 3 BM Kurzarbeit werden aber trotzdem kommen und auch Abstempel so das die Zeit bezahlt wird !!!!
Und selbst wenn einer Urlaub hätte , sollte es als Selbstverständlich sein bei so einer "Besonderen Sitzung" dabei zu sein. Ihr bekommt das doch bezahlt !!!
Also klärt erst mal ab warum sie nicht können !
Und so langer Ihr Beschlussfähig seit dürfte der Sitzung nichts im Wege stehen .
JoeFrazer
Erstellt am 20.05.2010 um 10:19 Uhr von Immie
@JoeFrazer
Zur konstituierenden Sitzung muss innerhalb einer Woche geladen werden,
die Sitzung selbst kann später stattfinden.
Und wenn ein BRM im Urlaub ist und zur Sitzung kommt, ist dies Privatvergnügen.