unser Betrieb hat mehrere Betriebsstätten.
Die Betriebsratssitzungen finden immer am Hauptsitz statt,
zu dem die Betriebsräte aus den Betriebsstätten aus anderen Orten anreisen (max. 25 km), um an den BR-Sitzungen teilzunehmen.
Die Geschäftsführung verweigert diesen anreisenden Betriebsratsmitgliedern die Anrechnung der Hin- und Rückfahrten als Arbeitszeit.
Ist das legal? Und wie steht es um die Absicherung auf diesem Weg?
(Personenschäden, Sachschäden am eigenen oder auch Betriebsfahrzeug)
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte