Guten Abend,
wir sind ein Konzern mit 2500 MA. Wir haben auch Töchter Unternehmen- Tochter 1 mit
550 MA und Tochter 2 mit 280 MA. In den Töchter Unternehmen sind ca. 120 Befristete Arbeitsverträge. Der AG beabsichtigt jetzt aufgrund Auftragsrückgang ca. 80 MA nicht weiter zu befristen. Wir sind der meinung dass hier die Annahme zu §111 BetrVG besteht.

Unsere Frage ist?
Können wir davon ausgehen,dass hier die Annahme zu §111 bestehen könnte.
Einen Berater werden wir Narürlich auch evtl. Beauftragen wenn der dazu gehörige Beschluss in der Sitzung gefasst wird.

Könnt Ihr uns Eure Meinung, Erfahrungen zu diesen Punkten Preis geben

Gruss das Team Seagarden