Erstellt am 22.04.2010 um 16:23 Uhr von Tanzbär
Stimmt wahrscheinlich nicht, denn nicht die leitende Position ist ausschlaggebend, sonder du musst als leitender Angestellter eingestuft sein.
Kannst du ohne Rückfragen einstellen oder entlassen? Ist dein Gehalt mit Abstand höher, als das der üblichen Angestellten?
Kannst Du den Betrieb zu Grunde richten?
Beantworte eine Frage mit JA und du bist leitender Angestellter.
Erstellt am 22.04.2010 um 16:25 Uhr von DonJohnson
Tanzbär
Alleine das wesentlich höhere Gehalt ist aber kein Indiz für einen LA ;-)))
Erstellt am 22.04.2010 um 16:25 Uhr von erwin
Leitende Position ist nicht zwingend mit "leitender Angestellter". Also solcher würdest Du per Gesetz das Mandat verlieren.
Lese einmal hier:
Wann ist ein Angestellter ein leitender Angestellter?
[http://de.sitestat.com/hk/stade/s?produktmarken.recht_und_fair_play.Arbeitsrecht_fuer_Unternehmer.Infoletter_Arbeitsrecht.Arbeitsrecht_2_2010&category=Internet&ns_type=pdf&ns_url=%5bhttp://www.stade.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht_fuer_Unternehmer/Infoletter_Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_2_2010.pdf%5d]
Aber, wenn man in eine leitende Position kommt, könnte/ sollte man sich Fragen, ist dieses noch mit dem BR-Mandat vereinbar? Komme ich in Konflikte? und dann handel!!
Denn man muss vielleicht als BR Maßnahmen mittragen mit / auf welche man als Führungskraft eine andere Sicht hat.
Erstellt am 22.04.2010 um 17:07 Uhr von carham
ich habe ca 28 personen auf die ich achten muß anweisung geben und auch mal ne abmahnung
Erstellt am 22.04.2010 um 18:46 Uhr von nicoline
carham,
dann hast Du, aller Wahrscheinlichkeit nach, eine leitende Position, bist aber, aller Wahrscheinlichkeit nach, kein leitender Angestellter!
Erstellt am 22.04.2010 um 18:50 Uhr von Tanzbär
OK, das mit dem höheren Gehalt klammer ich mal da wieder aus. Aber die anderen Fragen sind schon treffend.
Erstellt am 22.04.2010 um 19:24 Uhr von erwin
Abmahnung ist kein Grund, Ammanhberechtigt könnte auch ein Teamleiter sein. Lese die PDF-File, link hatte ich ja eingestellt.
Erstellt am 22.04.2010 um 19:35 Uhr von carham
ich bin eine leitende person
Erstellt am 22.04.2010 um 19:53 Uhr von Tanzbär
***ich bin eine leitende person***
Sowas gibt es nicht. Du bist eine Person mit leitender Funktion. Es gibt aber leitende Materialien. Kupfer, Alu usw ...
Und in diesem Fall bist du vom Gesetz her wahlberechtigt und wählbar.
Wenn Du allerdings Gewissenskonflikte bekommen solltest, dann kandidiere nicht mehr. Wählen kannst du aber immer noch.
Erstellt am 22.04.2010 um 20:07 Uhr von carham
danke für die vielen antworten
dann kann mir ja nichts passieren außer mit meinem gewissen ;)
Erstellt am 22.04.2010 um 22:38 Uhr von erwin
Tanzbär
wenn er leitender Ang ist/ geworden ist, hat er damit sofort sein Mandat verloren und hat weder das aktive noch pasive Wahlrecht zum BR.
Wenn es also so ist und er weiter an BR-Sitzungen teilnimmt. wären alle Beschlüsse von daher nichtig!
Erstellt am 22.04.2010 um 22:52 Uhr von nicoline
Schade, dass carham nun gar nicht auf den § 5 Abs. 3 BetrVG eingeht, wo er ja nachlesen könnte, ob die Bezeichnung "leitender Angestellter" auf ihn zutrifft. Das er eine "leitende Person" ist, will ich ja gerne glauben, heißt ja aber nicht, dass er auch leitender Angestellter ist, der dann sein Amt verlieren würde!
Erstellt am 22.04.2010 um 22:55 Uhr von hundkatzemaus
ich habe ca 28 personen auf die ich achten muß anweisung geben und auch mal ne abmahnung
ist doch schon geklärt
Erstellt am 22.04.2010 um 23:10 Uhr von nicoline
Ich freue mich sehr, dass Du eine sinnhafte, hilfreiche und aussagekräftige Antwort gegeben hast, auf eine Frage, die niemand gestellt hat, wie so oft!
Erstellt am 22.04.2010 um 23:21 Uhr von hundkatzemaus
Geh doch am besten in Deine Hundehütte, auf den Kratzbaum, oder verschwinde in Deinem Mauseloch, je nachdem, wo Du Dich am wohlsten fühlst!
Antwort 7 Erstellt am 22.04.2010 um 23:05 Uhr von nicoline
Ich habe wenigstenst etwas wo ich mich wohl fühle und wo es heimelig ist.
Ist auf alle Fälle mehr als dieses Forum. Noch einen erfüllten Abend.
Erstellt am 23.04.2010 um 15:45 Uhr von Tanzbär
@erwin
Ich bin davon ausgegangen, dass er kein leitender Angestellter und auch keine leitende Person ist.
Nur Leitungsfunktionen auszuüben, das reicht nicht. Und leitende Personen, da fließt der Strom auch nicht lange!
Sollte er leitender Angestellter sein, da trifft dann dein Hinweis zu, allerdings brauchst du mich da nicht zu belehren.
@hundkatzemaus
Was haben 28 Personen und eine Abmahnung hiermit zu tun?
Was ist dir da alles klar?
Abmahnung steht noch lange nicht der Einstellung oder Entlassung gleich.
Also maximal Interessenkonflikt, aber kein leitender Angestellter.
Erstellt am 23.04.2010 um 16:39 Uhr von nicoline
*Ich habe wenigstenst etwas wo ich mich wohl fühle und wo es heimelig ist.*
Na, da sind wir ja schon 2
*Ist auf alle Fälle mehr als dieses Forum.*
Scheinst es ja nötig zu haben, das zu betonen
*Noch einen erfüllten Abend.*
Hatte ich!
Erstellt am 23.04.2010 um 17:30 Uhr von carham
für mich hatte sich die frage gestellt da ich ja für den arbeitgeber und nicht für den arbeitnehmer tätig bin
vielen dank auch an nicoline und die anderen
;-)