In unserem Betriebsrat sind 9 Mitglieder. Zur Zeit ist ein Mitglied wegen Krankheit nicht anwesend. Unsere Vorsitzende hat automatisch das Ersatzmitglied eingeladen, obwohl wir trotz des fehlenden Mitgliedes beschlußfähig sind. Wann muss nun ein Ersatzmitglied unbedingt zu Sitzungen einberufen werden?