Erstellt am 12.04.2010 um 15:52 Uhr von peters
Das ist doch eindeutig geregelt:
BetrVG §25 (1)
"Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach.
Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten
Mitglieds des Betriebsrats."
Da steht weder etwas von "eventuell" noch von"kann" oder "Beschlussfähigkeit".
Erstellt am 12.04.2010 um 16:21 Uhr von Taurus
Genau so ist es, immer wenn ein festes Mitglied wegen Urlaub/Krankheit/Dienstreise nicht anwesend sein kann, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Das hat mit Beschlussfähig oder so was erstmal nichts zu tun. Fehlen 2, werden 2 Ersatzmitglieder eingeladen usw.....