In unserem Arbeitsvertrag ist verankert, : man kann zu mehrarbeit verpflichtet werden!
In unserem Betrieb kommt es in letzter Zeit sehr häufig vor, dass Überstunden kurzfristig angeordnet werden.
Ein Beispiel:
Donnerstag vor Ostern wurde wärend der Schicht (Spätschicht) mitgeteilt, dass am Sonnabend vor Ostern gearbeitet werden muss.
Auch sonst wird immer kurzfristig d. h. wärend der Schicht mitgeteilt, es müsse zwei stunden länger gearbeitet werden.

Frage hierzu: ist dies zulässig, wie lange vorher muss mehrarbeit angekündigt werden und wieviel Mehrarbeit muss man leisten.