Hallo zusammen habe da mal eine Frage an euch mit der Bitte um Hilfe.
Bei uns hat ein Betriebsübergang stattgefunden nach § 613a BGB und die Geschäftsleitung sind der Meinung das wie nach dem § 613a BGB es heißt das vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs nichts zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden darf, nicht zutrifft da wir keinen Tariefvertrag zuvor hatten.
Ich bin der Meinung das jeder Arbeitsvertrag nicht innerhalb eines Jahres geändert werden darf.
Was wisst Ihr darüber ? Hoffe Ihr könnt uns helfen.