Erstellt am 09.04.2010 um 12:39 Uhr von Taurus
Der WA hat das Recht zur Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens, aber diese Recht hat natürlich auch der BR. Der WA hat ja "nur" die Aufgabe dem BR zuzuarbeiten. Der Vorteil das WAs ist, das dort auch nicht BR Mitglieder eingesetzt werden können, zum Beispiel Controller oder MA aus der Finanzbuchhaltung, die natürlich für den WA und damit dem BR eine wichtige Quelle sind wenn sie Mitglieder in einem WA sind.
Mitteilungs PFLICHT des Unternehmens gegenüber dem WA besteht für folgende Themen:
1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2. die Produktions- und Absatzlage;
3. das Produktions- und Investitionsprogramm;
4. Rationalisierungsvorhaben;
5. Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden;
5a. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
6. die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
7. die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
8. den Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
9. die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks sowie
10. sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.