Erstellt am 06.04.2010 um 18:59 Uhr von nicoline
Hallo Ylenia,
*wenn die Wahl durch die GL annuliert wurde*
Ist das schon geschehen, oder befürchtest Du das??????
Erstellt am 06.04.2010 um 19:16 Uhr von DonJohnson
*wenn die Wahl durch die GL annuliert wurde*
Das liegt nicht in der Macht der GL
Erstellt am 06.04.2010 um 20:06 Uhr von wahlvst
Eine Wahl für ungültig/nichtig zu erklären kann nur das ArbG. Die Amtszeit des alten BR endet in jedem Fall nach 4 Jahren (Tagesgenau) nach Konstituierung des alten BR. Wenn im Regelzeitraum gewählt wurde. Es kann aber auch ein kürzere Amtszeit geben, wenn nach dem Regelwahlzeitraum gewählt wurde, dann endet die Amtszeit am Ende der Regelwahöperriode, also 31.05.
Es kann dann auch eine BR_lose Zeit entstehen.
Erstellt am 06.04.2010 um 20:24 Uhr von nicoline
DJ, wahlvst,
ist es nicht schade, dass Ylenia gar nicht mehr antwortet??? ;-((