Erstellt am 03.04.2010 um 06:10 Uhr von Former
Hallo Teletele
ich sehe hier folgendes Problem :
Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden.
Zustimmungsfrei wäre lediglich ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung des Schwerbehinderten.
Ihr könntet dem Integrationsamt z.b. mitteilen, daß der Betriebsrat in seiner Sitzung vom XXXXX beschlossen hat, sich zu der Anhörung zur Kündigung von .XXXXX nicht zu äußern.
Recht viel mehr würde ich dazu nicht schreiben,
daß sollen die Betroffenen dann selbst regeln, wenn Einverständnis herrscht
Erstellt am 03.04.2010 um 22:18 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn dem Kollegen mit seinem Einverständnis gekündigt wurde, wem würde ein Einspruch dann noch nützen?? Oder anders herum, was soll er bezwecken??
Wollt Ihr dem Kollegen verbieten zu gehen???
Immer vorausgesetzt er hat das Freiwillig und ohne Zwang unterschrieben.
Erstellt am 03.04.2010 um 22:23 Uhr von nicoline
mainpower,
wo liest Du etwas von einem Einspruch??? Es geht um eine Stellungnahme an das Integrationsamt! Zu viele Eierliköreier gehabt?
Erstellt am 04.04.2010 um 14:30 Uhr von teletele
Danke an alle. Ja, es geht hier nur um die Stellungnahme dazu.