Erstellt am 31.03.2010 um 09:38 Uhr von Pfälzer
BR sollte sofort seine Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG beim AG reklamieren und die Aufnahme von Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung fordern; in dieser BV müssen dann alle möglichen Dinge geregelt werden; siehe dazu z.B. auch die Handlungsempfehlungen zu BV über Zeitwirtschaftssysteme der Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen
Erstellt am 31.03.2010 um 09:59 Uhr von Hanne
Hallo kittyjäger....
ich bin BRV.. Wir sind genau so vorgegangen wie Pfälzer es rät.... allerdings habe ich die BV geschrieben.... wir waren uns im großen und ganzen einig.. haben vorweg eine Betriebsversammlung gemacht. Die Gl wollte allerdings nicht unterschreiben da bei uns auch nicht alle gestemmpelt haben. Habe reingesetzt, daß alle die nicht §5 unterliegen sich zu stemmpeln haben...
Die GL wollte einige natürlich flexibel halten ;-)
Habe der GL gesagt, daß wenn wir dort keine Unterschrift erhalten würde, würden wir entweder sie vom ArbG ersetzen laßen, oder würde der BR sich vielleicht entscheiden eine Einigungsstelle aufzusuchen
Die Gl sagte dann, daß sie gesonderte Arbeitsverträge mit den Angestellten gemacht hatten..und dafür mehr Gehalt bekommen würden... Oh sagte ich... das habe ich jetzt aber überhört...und gegrinst.. der BR ist über solche Verträge nie informiert wurden..
Ich weiß, aus zuverläßiger Quelle im Büro, daß die GL rücksprache mit einem Anwalt hatte.
Wir bekamen unsere Unterschrift. Und alle die vorher nicht gestemmpelt hatten freuen sich heute über die ganzen Überstunden ;-)
Erstellt am 31.03.2010 um 12:48 Uhr von kittyjaeger
Okay, danke für die Hilfe. BV wird wohl der neue BR in Angriff nehmen müssen...
Weiß jemand, ob nur eine einzige Person für ein Zeiterfassungssystem zuständig sein DARF?
Gruß, Kerstin
Erstellt am 31.03.2010 um 15:09 Uhr von Pfälzer
nein, natürlich nicht; auch das wäre ein wichtiger Punkt in einer vereinbarung