Erstellt am 29.03.2010 um 20:39 Uhr von MonaLisa
@paggio,
§ 38 BetrVG! Dort findest du alles, was für eure Freistellung wichtig ist.
Wer und in welcher Form eure Freistellung eingesetzt wird, bestimmt das gesamte Gremium, nicht nur die beiden!
Erstellt am 30.03.2010 um 08:20 Uhr von Dielöwin
Guten Morgen habe jetzt hier im Forum schon etliche Male gelesen eine Freistellung aufzuteilen. Mag ja jeder anders darüber denken.. aber ich bin der Meinung daß man die Freistellung nicht aufteilen sollte. Wir hatten daß hier bei uns auch schon mal ...und es ist mehr wie schief gelaufen
Erstellt am 30.03.2010 um 09:19 Uhr von rolfo
Wenn ihr die Freistellung aufteilen wollt müsst ihr euch erst mit der Geschäftsleitung darüber beraten.
Ansonsten gebe ich der Löwin recht, bei nur einer Freistellung funktioniert das mit der Aufteilung in der Regel nicht, wir hatten es auch probiert und mussten feststellen dass es nicht funktioniert.
Erstellt am 30.03.2010 um 09:33 Uhr von Immie
@Dielöwin
Bist du freigestelltes BRM?
Erstellt am 30.03.2010 um 11:41 Uhr von Dielöwin
@immie Ja ich bin BRV und freigestellt. Was natürlich sehr viel Sinn macht ,auch zu delegieren. Sei es Ausschüsse zu besetzen oder den BRM Aufgaben zu geben die sie mittlerweilen
auch gerne annehmen (auch wenn ich Frau bin ohne Wiederworte:)) Es ist auch schon so dieses Amt als BRV besser und geklärtet ausführen zu können weil ich mich auch intensiver damit auseinandersetzen kann. Aber wie gesagt daß ist hier nur meine Meinung.