Folgende Situation: Kollegin soll gekündigt werden. Nun wendet sich der Anwalt der AN an den BR-Vositzenden (allerdings an Privatanschrift adressiert!) und legt seine Darstellung der Dinge vor. In dem Brief bittet er um Anhörung, hat allerdings am geplanten Anhörungstermin des BR keine Zeit. In einem Telefongespräch bittet er um die Übermittlung des Schreibens des AG an den BR, welches die Kündigungsgründe enthält.

Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet?

Ich lasse mich ungern von der einen, wie der anderen Seite unter Druck setzen. Außerdem würde ich das Schreiben des Anwalts auch nicht an den AG weiterleiten.