Erstellt am 27.03.2010 um 12:08 Uhr von Kölner
@Betriebsraten
Die Anhörung ist die Korrespondenz des AG mit dem BR. Dass der Anwalt das Schreiben gerne hätte ist zwar verständlich aber rechtlich nicht in Ordnung, wenn der BR das weitergäbe.
Erstellt am 27.03.2010 um 13:42 Uhr von StuWa
So angenehm es im Kündigungsschutzprozess auch sein mag, als Anwalt einen guten Draht zum BR zu haben - ich finde dieses Vorgehen des Kollegen etwas denkwürdig ... wenn er das Anhörungsschreiben haben will, soll er eben einfach mal pauschal die fehlerhafte Anhörung im Prozess rügen - dann muss der AG es ohnehin vorlegen ... Ihr als BR seid auf jeden Fall weder Beteiligte noch Postboten für den Anwalt im Prozess.