Erstellt am 25.03.2010 um 15:24 Uhr von Biggy
Niemand muss vorgeschlagen werden, jeder kann sich selbst dazu entschließen sich für den Betriebsrat aufstellen zu lassen.
Liste vom Wahlvorstand geben lassen und sich eintragen unterschreiben und noch 6 Kollegein bitten mit zu unterschreiben, das nennt man Stützungsunterschriften. Liste vor dem Abgabetermin einreichen beim Wahlvorstand.Dann die Wahl abwarten.
Erstellt am 25.03.2010 um 15:27 Uhr von Petrus
Ein *Wahlvorschlag* muss von 1/20 der Mitarbeiter unterstützt werden (sind also bis 180 MA 9 Stützer; ab 181 dann 10). Dieser Wahlvorschlag kann auch mehrere Kandidaten enthalten - die Anzahl der Stützer bleibt gleich. Die Kandidaten dürfen die Vorschlagsliste, auf der sie stehen, natürlich auch selbst unterstützen.
Erstellt am 25.03.2010 um 20:17 Uhr von nicoline
Spatz,
*wir sind in unserem Betrieb ca. 180 Mitarbeiter+
also normales Wahlverfahren, Listenwahl, wenn mehrere Wahlvorschlagslisten eingehen, Personenwahl, wenn nur eine Wahlvorschlagsliste eingeht (auch ein Kandidat auf der Liste mit den nötigen Stützunterschriften ist ein gültiger Wahlvorschlag)!
*und haben Probleme Betriebsräte zu kriegen.*
Das ist aber schade!
*Angeblich müssen mindestens 9 Mitarbeiter "einem" Betriebrats-Anwärter vorschlagen. Stimmt das? *
Nein, das stimmt aber sowas von überhaupt gar nicht!
*Oder reicht es, wenn 1-2 Personen jemanden (einen) vorschlagen der willig ist? *
man schlägt niemanden vor, sondern macht selber eine Wahlvorschlagsliste auf, oder läßt sich auf einer Wahlvorschlagsliste aufnehmen bzw. wird angesprochen, ob man auch mit kandidieren will auf einer Liste!
Bei Euch braucht dann eine WahlvorschlagsLISTE (nicht jeder Kandidat einzeln) 9 Stützunterschriften! Wenn ***ALLE*** Kandidten auf der Liste stehen, sammelt man Stützunterschriften, reicht den Wahlvorschlag fristgerecht ein und los geht's!