In unserem Unternehmen besteht erst seit Januar 2010 ein Betriebsrat, nun sind wir alle noch ziemlich Jungfräulich was die Arbeit des BR angeht.
Wir haben folgenden Konflikt mit dem § 77 Absatz 3, des Betriebsverfassungsgesetzes.
Zitat:" Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen,die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein." Zitatende.
Heisst das nun das der BR, diesbezüglich, keine BV ausarbeiten darf, welche Sonder-zahlungen, wie Überstundenzuschlag, Leistungsprämien und eine Finanzielle An- erkennung, für langjährige Betriebstreue, regelt ?
Ist das Tatsächlich so, weil dies Tariflich geregelt werden "kann" oder üblicherweise geregelt wird, obwohl kein Tarifvertrag, im Unternehmen existiert?