Erstellt am 24.03.2010 um 21:08 Uhr von Leica
Hallo Wichtelhome.....
Ich verstehe es so, daß ihr dem Tarifvertrag nicht angebunden seid... Dann braucht Ihr Euch auch nicht danach richten.... Eure BV`s dürfen Eure Kollegen nur nie schlechter Stellen als das Gesetz.....
Solltet Ihr dem Tarifvertrag angebunden sein dürfen Eure BV`s nicht schlechter sein als das Gesetz oder der Tarifvertrag.....
Bei Sonderzahlungen hat der BR sogar MBR.... Die GL darf alleine bestimmen wie viel Geld in den Pott kommt.. aber die GL darf nicht alleine bestimmen wie er verteielt wird.
Erstellt am 24.03.2010 um 21:25 Uhr von Immie
@Wichtelhome
Könnte denn einer von all den existierenden Tarifverträge für euch gültigkeit haben?
Welcher Art ist euer Betrieb? Gewerkschaft?
Erstellt am 25.03.2010 um 01:15 Uhr von neskia
Die Sonderzahlungen wie auch die Lohngruppeneinteilung gehen in der Regel über §87 (1) Nr. 10 und 11.
Der AG will einen Betrag X ausschütten. Über die Regelungen kann man eine BV abschließen. Die Höhe des Betrages ist Sache des AG.
Ebenso ist die Höhe der Gehälter Sache der Tarifparteien und unterliegen er Regelungssperre des §77 (3). Das ist gut so, denn welche Rechte könnte der BR in den Verhandlungen verkaufen?
Auf der anderen Seite gibt es Betriebe in denen (auch mit Wissen des §77 (3)) BV über Gehaltsgrößen abgeschlossen werden. Das geht solange gut wie beide Parteien zufrieden sind. Denn an eine ungültige BV braucht sich der AG nicht zu halten. Deshalb Finger von Koppelgeschäften weg, wenn man eine BV über Gehaltsgrößen abschließen will.