Erstellt am 18.03.2010 um 20:25 Uhr von nicoline
Thomasthom,
nein,müsst Ihr nicht. Da ihr zum Zeitpunkt der regulären BR Wahlen in 2010 weniger als ein Jahr im Amt wart, müßt Ihr erst 2014 wieder wählen und seid in 2014 längstens bis zum 31.05. im Amt!
Erstellt am 18.03.2010 um 22:20 Uhr von wahlvst
...aber nur, wenn 2009 die erstmaligen BR Wahlen waren. Denn es könnte ja sonst ggf. sein, dass die Wahlen 2009 nicht hätten stattfinden dürfen/ können. Dann wäre sie nichtig.
Erstellt am 18.03.2010 um 22:30 Uhr von nicoline
wahlvstd
wem bitte hast Du jetzt geantwortet?????????????
Erstellt am 18.03.2010 um 23:17 Uhr von Thomasthom
Danke für die schnelle Antwort... war ja fix ;)