Hallo,
in der konstituierenden Sitzung nach der BR-Wahl wird nach Eröffnung der Sitzung durch den Wahlvorstand ein Wahlleiter aus den Reihen der Teilnehmer gewählt (oder bestimmt?), der dann die Wahl des neuen BR-Vorsitzenden organisiert.
Frage: ist danach zwingend der neue BR-Vorsitzende verantwortlich (übernimmt also die weiter Wahlleitung), dass sein Stellvertreter und der Betriebsausschuss mit Ersatzmitgliedern gewählt wird oder kann dies auch weiter vom Wahlleiter organisiert werden? Gestzesquelle bzw. Kommentar falls möglich bitte angeben.Danke

Danke für die Antwort, offen bleibt die Frage, obgleich natürlich die Sitzungsleitung an den neuen BRV übergeht, ob die Funktion des Wahlleiters damit beendet ist - oder ob er/sie auch die Wahl des BAes und der stellv. BAler durchführt. Erbitte Klärung, danke.