ab wann zählt eine niederlassung als eigenständig und kann ein eigenen betriebsrat wählen?
die räumliche entfernung zählt ja da nicht alleine - sondern auch im aufgabenbereich und in der organisation müssen unterschiede bestehen.
wir als niederlassung sind ca. 70 mitarbeiter... die zentrale ist ca. 500 km entfernt.
der aufgabenbereich unterscheidet sich nur in der zuordnung unterschiedlicher bearbeitungsgebiete.
leitende angestellte haben wir in der form eines niederlassungs-leiter - und abteilungsleiter - die ihrerseits in den hauptbetrieb melden müssen.
arbeitsanweisungen und organisation werden im hauptbetrieb geregelt und sind in beiden häusern dann gleich anzuwenden - halt nur in den unterschiedlichen gebieten.
kann ein betriebsrat gewählt werden und sind wir ein "betriebsteil" nach betrvg- ?
danke für eure antworten