Erstellt am 11.03.2010 um 13:58 Uhr von Petrus
Haben die Straßenzulassung? Dann hilft vielleicht §35c StVZO.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:15 Uhr von seesee
Habt ihr einen Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Mitarbeitern gesetzlich gefordert, § 11 Arbeitssicherheitsgesetz)? Oder z.B. über § 3 Arbeitsschutzgesetz.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:43 Uhr von Petrus
Die BG hat so schöne Vorschriften, wie "BGV D29" (z.B. unter http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/site/inh_gese.htm dort die passende Vorschrift auswählen)
In dieser heißt es in §7 (1) "Maschinell angetriebene Fahrzeuge, die mit einem geschlossenen Führerhaus ausgerüstet sind, müssen mit Einrichtungen zum Beheizen und Belüften ausgerüstet sein."
Wendet Euch als BR mal an die Berufsgenossenschaft...
Die helfen auch weiter, wenn das nicht ganz passt (Radlader können ja auch offen sein...)