Erstellt am 11.03.2010 um 11:23 Uhr von ridgeback
NoName,
nö, Mo-Sa. Ausser in TV, BV, sind anderweitige Regelungen festgesetzt. MBR nach §87
Erstellt am 11.03.2010 um 11:39 Uhr von Widder
Stimmt nicht ganz, je nach Branche, Gastronomie, Pflegedienste, usw. kann auch der Sonntag dazugehören.
Um genauere Aussagen machen zu können, wären mehr Hintergrundinfos nötig. BR, Tarif gebunden, Branche, etc.
Wenn nichts geregelt ist, ist die Spielwiese für den AG geöffnet für ziemlich alle Variationen.
Montag arbeiten, Dienstag frei, Mittwoch bis Freitag arbeiten, Samstag frei, Sonntag arbeiten.........
Erstellt am 11.03.2010 um 11:51 Uhr von NoName
Gut danke.
es existiert einen Manteltarifvertrag.