Erstellt am 10.03.2010 um 12:57 Uhr von Petrus
Ja.
Und jetzt noch dummy-Text, damit die Mindestzahl an Zeichen für einen Beitrag zusammenkommt...
Erstellt am 10.03.2010 um 12:57 Uhr von Nemeth
@Schlifka
Ja, beide Bewerber dürfen auch eine Stützunterschrift für die Liste leisten. Ihr benötigt insgesamt 3 Stützunterschriften.
Erstellt am 10.03.2010 um 13:01 Uhr von ponii
Nemeth,
*Ihr benötigt insgesamt 3 *=> fahrlässige Antwort
Woher weißt Du das ?
Erstellt am 10.03.2010 um 13:05 Uhr von Nemeth
@ponii
nicht fahrlässig!! Man benötigt immer 1/20 der Mitarbeiterzahl an Stützunterschriften, mindestens jedoch 3.
Bevor Du antwortest, in dieser Art und Weise, lese doch bitte mal die WO.
Gruß und schönen Tag
Erstellt am 10.03.2010 um 13:20 Uhr von Petrus
@Nemeth: wo steht, dass Schlifkas Betrieb zwischen 21 und 60 MA hat?
Erstellt am 10.03.2010 um 13:23 Uhr von Nemeth
@Petrus
Nirgends - aber na ja, bei nur 2 Kandidaten bin ich davon ausgegangen.
Ansonsten ist es für einen Wahlvorstand immer von Vorteil die WO zu lesen, dann kommen derartige Fragen gar nicht erst hoch.
Erstellt am 10.03.2010 um 13:28 Uhr von ponii
Nemeth,
doch fahrlässig, Du weißt nicht, wieviel MA im Betrieb sind. Und es reichen keinefalls immer 3 Stützunterschriften, da sollte man den Gesetzestext schon genau interpretieren können!
bei 20 AN = mindestens 2 Stützunterschriften
20-60 AN = mindestens 3 Stützunterschriften
61 -1000 AN = mindestens 1/20 = 5% Stützunterschriften
mehr als 1000 AN = mindestens 50 Stützunterschriften
sind ausreichend
Erstellt am 10.03.2010 um 16:08 Uhr von rolfo
ihr könnt wohl beide nicht lesen, guck doch mal was Schlifka schreibt
" Wir sind 21 Mitarbeiter"
Erstellt am 10.03.2010 um 16:16 Uhr von Petrus
@rolfo: nachträglich ändern kann jeder ... Aber zumindest ist Nemeths Glaskugel gut geputzt...