Erstellt am 09.03.2010 um 12:41 Uhr von wiewo
@wvneuling
Nur eine Unterschrift für die komplette Liste bei Personenwahl pro Unterstützer und nicht für jeden einzelnen Bewerber.
Erstellt am 09.03.2010 um 13:30 Uhr von wvneuling
äh...es gibt keine Listen...pro Wahlvorschlag eine PERSON...und darf ich jetzt mehrere verschiedene Personen (Kandidaten) unterstützen oder nicht?
Erstellt am 09.03.2010 um 13:55 Uhr von wiewo
Nun könnte ich aber ein mehrfaches äh... anbringen.
Habt Ihr denn nun eine Persönlichkeitswahl. Das heißt eine Vorschlagsliste mit mehreren Kandidaten drauf, oder mehrere Listen mit je einer Person? Aus Deinen Ausführungen geht das nicht klar hervor. Wobei im vereinfachten Wahlverfahren nur Persönlichkeitswahl geht - also eine Liste mit allen Kandidaten.
Und nein - Du darfst nur die gesamte Liste, bei Persönlichkeitswahl, unterstützen. Wenn Ihr doch Listenwahl wie oben beschrieben habt, darfst Du nur eine Liste unterstützen.
Wenn immer noch nicht klar, dann erläutere das Prozedere mal genauer.
Erstellt am 09.03.2010 um 13:59 Uhr von Tanzbär
Bei 24 Arbeitnehmern habt ihr Persönlichkeitswahl.
Also alle Kandidaten auf eine Liste und diese Liste wird dann mit Unterschriften gestützt.
Erstellt am 09.03.2010 um 14:11 Uhr von wvneuling
achso...eine Liste mit allen Kandidaten? Da der BR aus 3 Personen besteht und "nur" 24 AN vorhanden sind, haben wir bisher (im Rahmen des vereinfachten Wahlverfahren) für jeden Kandidaten einen eigenen Wahlvorschlag (mit den benötigten Unterschriften) gefordert. Ist das so nicht zulässig?
Verstehe ich das richtig, dass wir alle Kandidaten auf eine Liste packen, Stützunterschriften sammenln (wie viele denn? 3?) und bei der Wahl dann die Personen auf dieser Liste einzeln gewählt werden können?
ich hoffe, die Verwirrung legt sich noch...
Erstellt am 09.03.2010 um 14:14 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Mein lieber Bär! Natürlich kann es Listen bei einem vereinfachten Wahlverfahren geben...
Erstellt am 09.03.2010 um 14:22 Uhr von wiewo
@kölner
aber doch nicht bei vereinfachtem, einstufigem Verfahren. Hier ist immer Personenwahl angesagt.
Also eine Liste mit den Namen der Kandidaten. Diese Liste benötigt dann komplett 3 Stützunterschriften. Egal wieviele Kandidaten auf der Liste sind - der Wähler hat in dem Fall maximal 3 Stimmen, kann aber pro Kandidat nur eine Stimme abgeben.
Erstellt am 09.03.2010 um 14:30 Uhr von wvneuling
@wiewo
ok...jetzt wirds klar...vielen Dank soweit